Dabei müsse auf unerfüllbare Zugangsvoraussetzungen verzichtet werden, hieß es am Donnerstag in Kiel auf der Veranstaltung “Perspektiven einer wirklichen Bleiberechtsregelung”. Im Landeshaus diskutierten VertreterInnen von Organisationen und Migrationsfachdiensten mit Landtagsabgeordneten und dem Justizministerium.
Durch eine gesetzliche “Altfallregelung” vom August 2007 erhielten nur 360 vormals geduldete Flüchtlinge in Schleswig-Holstein die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis. Aussicht hatten nur diejenigen, die sich mindestens seit dem 1. Juli 1999 oder als Familien seit dem 1. Juli 2001 in Deutschland aufhielten. Wer diesen Einreisestichtag verpasst hat, bleibt in der regelmäßig befristeten “Kettenduldung”. In dieser Situation sind in der Regel Ausbildung, Arbeit und die Förderung sprachlicher und sozialer Integration verwehrt.
Auch wer die Aufenthaltsfristen erfüllte, scheiterte häufig an geforderten “Integrationsleistungen”. So erhielt ein Großteil der 360 Flüchtlinge nur eine Probe-Aufenthaltserlaubnis. Die befristete Regelung läuft Ende 2011 aus. Dann wird deutlich werden, wie viele Betroffene zurück in die Duldung fallen, etwa weil sie ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst sicherstellen können.
“Eine umfassende Bleiberechtsregelung muss das Bemühen der Betroffenen um eine Integration in den Arbeitsmarkt berücksichtigen”, forderte Doris Kratz-Hinrichsen vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein Holstein. “Daher sind Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Teilnehmer an berufsorientierenden Kursen oder für nur eingeschränkt arbeitsfähige Personen unabdingbar.”
“Der Zustand der Duldung macht Menschen seelisch und körperlich krank. Ihnen wird durch die Rechtslage eine erfolgreiche Integration vorenthalten”, erklärte Johanna Boettcher vom Netzwerk “Land in Sicht!”, das vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein koordiniert wird. Obwohl inzwischen politischer Konsens darüber herrsche, dass Sprache die Grundlage der Integration ist, erhielten Geduldete regelmäßig keine öffentliche Förderung für Deutschkurse.
Die jetzt von der Landesregierung ergriffene Initiative, im Bundesrat eine von einem Stichtag unabhängige Bleiberechtsregelung zu erreichen, wurde auf der Veranstaltung in Kiel ausdrücklich begrüßt. Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein warnte jedoch davor, die Fehler vergangener Regelungen zu wiederholen. Auch Stefan Schmidt, Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, begrüßte das vom Kieler Justizministerium vorgelegte Eckpunktepapier “Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration”, das das Problem der Kettenduldungen lösen will. Schmidt schränkte jedoch ein: “Die Vielzahl der vorgesehenen Ausschlusskriterien in der geplanten Gesetzesnovelle könnte für die meisten der in Schleswig-Holstein seit Jahren nur geduldeten Flüchtlinge eine unüberwindbare Hürde darstellen.”
Für Rückfragen:
Michael van Bürk, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein, Pressesprecher
Tel. 04331 593-197 / 0174 1517485
Stefan Schmidt, Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
Tel. 0431 988-1291
Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Tel. 0431 735000
Doris Kratz-Hinrichsten, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Tel. 04331 593-189
Johanna Boettcher, Netzwerk "Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein"
Tel. 0431 2393924