OVG Schleswig bestätigt VG-Urteil, demnach eine nachhaltige Veränderung der Lage und ein Ausschluss wiederholter Verfolgungsmaßnahmen für die Türkei bis dato nicht festgestellt werden können.
OVG Schleswig bestätigt VG-Urteil, demnach eine nachhaltige Veränderung der Lage und ein Ausschluss wiederholter Verfolgungsmaßnahmen für die Türkei bis dato nicht festgestellt werden können.