Bei fünf der Hauptherkunftsländer von Schutzsuchenden in Deutschland ist die Anzahl der positiven Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zuletzt deutlich gesunken. Dies ergeben Berechnungen des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Besonders krass sind die Veränderungen bei Verfahren von afghanischen Flüchtlingen. Hier sank die bereinigte Schutzquote von 77,6 % im Jahr 2015 auf 52,9 % im 1. Halbjahr 2016.
„Wir müssen davon ausgehen, dass Hintergrund der deutlich verringerten Schutzquote bei Personen aus Afghanistan auch politische Vorgaben aus Berlin sind“, so Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Bundesinnenminister de Maizière versuche schon seit längerem, den Druck zu erhöhen. Die Sicherheitslage in Afghanistan und die Lebensrealität der Menschen von dort (vgl. <link http: www.nds-fluerat.org wp-content uploads g1602379.pdf external-link-new-window external link in new>UNO 11.2.2016 oder <link https: www.proasyl.de wp-content uploads external-link-new-window external link in new>PRO ASYL, August 2016) geben eine Relativierung der Verfolgungsgefahr jedenfalls nicht her.
Auch bei den Hauptherkunftsländern Irak, Iran, Pakistan und der Russischen Föderation ist die bereinigte Schutzquote zuletzt gesunken, obwohl sich an den Verfolgungsgründen und der politischen Realität dort wenig geändert hat. „Wir sorgen uns, dass die von BAMF-Leiter Weise forcierte beschleunigte Bearbeitung der Asylverfahren keine fairen Verfahren mehr für alle ermöglicht“, so Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, „Wir fühlen uns bestätigt in unserer <link http: www.frsh.de artikel fluechtlingsrat-warnt-vor-materieller-schlechterstellung-im-asylverfahren external-link-new-window external link in new>Warnung vor 48-Stunden-Asyl-Speed-Datings!" erklärt Link. Solche Bearbeitungskonzepte - die in Schleswig-Holstein nach Verlauten nach wie vor faktisch ohne Zugang zu Verfahrensberatung durchgezogen würden - passten nicht in die Realität von schutzbedürftigen Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten.
Die Flüchtlingsräte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen beobachtet die gesamte Entwicklung mit Sorge. Bereits beim Herkunftsland Syrien hatte das BAMF zuletzt eine deutliche Kehrtwende in seiner Entscheidungspraxis vollzogen. Zwar erhalten immer noch fast alle Personen aus Syrien, die ein nationales Asylverfahren in Deutschland durchlaufen, einen Schutzstatus. Der Anteil der syrischen Flüchtlinge, denen nur noch subsidiärer Schutz statt einer Anerkennung als Flüchtling zugesprochen wird, ist bis Ende Juni 2016 jedoch auf fast 50% angestiegen. Für diesen Personenkreis wurde der Familiennachzug bis März 2018 ausgeschlossen.
Kontakt:
- Flüchtlingsrat Niedersachsen, Kai Weber, Sebastian Rose, Tel. 0152 160 64 025; kw<script type="text/javascript"> obscureAddMid() </script>nds-fluerat<script type="text/javascript"> obscureAddEnd() </script>org
- Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Martin Link, T. 0160 235 91 06, ml<script type="text/javascript"> obscureAddMid() </script>frsh<script type="text/javascript"> obscureAddEnd() </script>de