Rund 120 Experten aus Politik, der Bundespolizei, Ausländerbehörden und Hilfsorganisationen diskutierten die Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie und das Ziel der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung, die Abschiebungshaft abzuschaffen. Dies stößt auf den Widerstand anderer Bundesländer. Bislang konnte die Landesregierung lediglich einige Hafterleichterungen für die Flüchtlinge durchsetzen, die ohne eine Straftat verübt zu haben in einer ehemaligen Justizvollzugsanstalt mit verschlossenen Türen, Mauern und Stacheldraht untergebracht sind.
Die EU-Rückführungsrichtlinie, seit 2008 in Kraft, besagt, dass Abschiebungshaft nur nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit und nach Prüfung weniger intensiver Zwangsmaßnahmen – z.B. Meldeauflagen oder Kautionen - verhängt werden darf. Die Richtlinie regelt auch, dass europaweit bei geplanter Inhaftierung von Minderjährigen das Kindeswohl Vorrang hat und der Schutz des Familienlebens besonders zu berücksichtigen ist. Außerdem hat die freiwillige Rückkehr Vorrang.
Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Abschaffung der Abschiebungshaft als politisches Ziel formuliert. Bislang wurden Verbesserungen der Haftbedingungen in der Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg erreicht. Hierzu gehört die Nutzung des eigenen Handys, ein Internetzugang, ein Gebetsraum und ein Sportraum sowie das Tragen der eigenen Kleidung. Die Landesregierung wird sich in den kommenden Tagen mit weiteren Vorschlägen befassen. Die Veranstalter der Tagung begrüßen, dass Schleswig-Holstein hiermit im Bundesvergleich führend ist.
Unter den 254 Flüchtlingen, die 2013 in Rendsburg inhaftiert waren, waren wieder fünf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in die Obhut der Jugendhilfe gehören. Die Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge waren Afghanistan, Marokko, Somalia, Syrien, Algerien und Irak.
88 Prozent der Inhaftierten waren Bundespolizeifälle. Die Kosten trägt das Land Schleswig-Holstein, der Bund beteiligt sich bisher nicht an der Finanzierung. Bundesweit ist zu beobachten, dass die Abschiebungshafteinrichtungen in den Bundesländern mit Außengrenzen eine hohe Zahl von Inhaftierten der Bundespolizei aufweisen. Die Bundesländer ohne Außengrenzen überlegen, ihre Einrichtungen aufgrund der geringen Belegung zu schließen oder mit anderen Bundesländern zusammenzulegen.
Die Veranstalter der Tagung fordern, alle Alternativen zur Abschiebungshaft zu nutzen. Grundsätzlich muss die Inhaftierung von Minderjährigen, Traumatisierten und anderen besonders Schutzbedürftigen unterbleiben. Abschiebungshaft darf nach der EU-Rückführungsrichtlinie nicht in Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist abzuschaffen. Abschiebungen müssen laut EU-Richtlinie in Form eines wirksamen unabhängigen Systems überwacht werden.