Verschiedene Zeugen haben dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und der lokalen Initiative Netzwerk Asyl die Geschehnisse berichtet: Der in hohem Maße aggressive Polizeihund trug keinen Maulkorb, war nicht angeleint und konnte nur mit Mühe von einer Polizistin am Halsband gehalten werden. Vom Opfer sei zuvor keinerlei körperlicher Widerstand oder Aggression gegenüber der Polizei ausgegangen. Der Junge Mann – erst seit Kurzem in Deutschland – habe offenbar lediglich die Aufforderungen der Polizei nicht verstanden.
Der Betroffene berichtet später: „Als ich den Hund streicheln wollte, biss er sofort in mein linkes Handgelenk. Ich fiel nach hinten auf den Boden. Der Hund stürzte sich auf mich und biss in meinen Oberschenkel. An alles Weitere erinnere ich mich nicht, weil ich das Bewusstsein verlor. Ich wachte zwei Tage später im Krankenhaus auf.“
Der junge Mann befand sich seit einigen Wochen in der Betreuung durch die ehrenamtliche Mitarbeiterin des Flüchtlingsrates, Frau Solveigh Deutschmann. Sie konnte ihn am Donnerstag, 20.02.2014in der Unfallchirurgie des Rendsburger Krankenhauses ausfindig machen. Frau Deutschmann war telefonisch von der Polizei mitgeteilt worden, dass es beim Einsatz lediglich zu einem Hundebiss in das linke Handgelenk gekommen sei. Tatsächlich war der junge Syrer mit mehreren Bisswunden am linken Unterarm, am rechten Oberschenkel, am linken und rechten Innenschenkel sowie am Hodensack in Behandlung. Darüber erlitt er bei dem Polizeieinsatz diverse kleine Hundebisse und Schürfwunden sowie Blutergüsse. Sämtliche Verletzungen sind fotografisch dokumentiert.
Inzwischen wurde der junge Mann in die Landesunterkunft für Flüchtlinge nach Neumünster überstellt.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein protestiert gegen die in diesem Fall offenbar völlig unverhältnismäßige Polizeigewalt:
- Schon der Sachverhalt, zu einem Routineeinsatz wegen häuslicher Streitigkeiten in der Flüchtlingsunterkunft, mit einem offenbar „tollwütigen“ Hund zu erscheinen, den schon die BeamtInnen selbst nicht zu bändigen wussten, entbehrt jeglicher Rechtfertigung.
- Dass darüber hinaus Verständigungsschwierigkeiten mit einem Flüchtling, die offenbar auf noch fehlenden Sprachkenntnissen beruhen, mit solcher Brutalität geahndet werden, bedarf aus Sicht der Flüchtlingsorganisation dringen eindeutiger disziplinarischer Maßnahmen.
- Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert, darüber hinaus, dass im Nachhinein jetzt auch noch die Kriminalisierung des Opfers mittels einer Anzeige wegen Widerstand gegen die Polizei betrieben werden soll.
gez. Andrea Dallek
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