Der am 28. Juni 2013 einstimmig beschlossene Bundestagsbeschluss lautete:
„Die Bundesregierung erteilt den Bundesländern, die dies aufgrund der hohen Anzahl von dort lebenden syrischen Staatsangehörigen wünschen, das erforderliche Einvernehmen nach § 23 Abs. 1 AufenthG, damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes gegebenenfalls eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können“ (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd>BT-Drs. 17/14136, Punkt 5).
Schon diese Formulierung stellt ab auf Unterschiede zwischen den Bundesländern – und eine damit gerechtfertigte unterschiedliche Praxis dieser Länder. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hatte deshalb den amtierenden Vorsitzenden der Innenmnisterkonferenz des Bundes und der Länder, den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius, unlängst aufgefordert, mit gutem Beispiel voran zu gehen und einen Aufnahmeerlass herauszubringen, wie dies der o.g. Beschluss ja auch vorsieht. Passiert ist noch nichts.
Stattdessen wurde bekannt (vgl. Presseerklärung der Linken von letzter Woche), dass die sieben CDU-regierten Länder sich einer Regelung zur Ermöglichung eines Familiennachzugs für Angehörige von hier lebenden syrischen Verwandten komplett verweigern wollen. Eine Einigung zwischen den Bundesländern ist offenbar zum Opferbock des Bundestagswahlkampfs verkommen und die Not der Betroffenen dient einmal mehr allenfalls zur Befeuerung des Parteiengezänks in Vorwahlzeiten.
Vor diesem Hintergrund appelliert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein an Innenminister Andreas Breitner demonstrativ positive Maßstäbe zu setzen und eine humanitär ausgestaltete Landesaufnahmeverordnung zur Aufnahme von syrischen Familienangehörigen umzusetzen.
Bei der Gewährung von Familienzusammenführungen sollte nach Auffassung des Flüchtlingsrates unbedingt auf die übliche Unterscheidung zwischen noch aufenthaltsungesicherten Flüchtlingen und SyrerInnen mit Aufenthaltsstatus verzichtet werden. "Dass die Überlebenschancen von syrischen Kriegsopfern im Nahen Osten nach Spitzfindigkeiten des Aufenthaltsrechts selektiert werden, ist unerträglich." befindet Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Der Problemdruck ist unverändert groß. Der Kieler Flüchtlingsrat hat in den letzten Monaten Kenntnis erhalten von allein 74 in Schleswig-Holstein lebenden syrischen Familien bzw. Einzelpersonen mit 467 Angehörigen, darunter 199 Kinder, die sich auf der Flucht befinden. Alle warten auf die Möglichkeiten eines Familiennachzugs zu ihren Angehörigen in Schleswig-Holstein. Diese Flüchtlinge sind allerdings von der von Bundesinnenminister Friedrich verlautbarten Kontingentaufnahme der 5.000 syrischen Flüchtlingen - insbesondere aus dem Libanon - wohl nicht erfasst, da eine Registrierung bei UNHCR bis Ende März 2013 im Libanon nicht erfolgt ist. Die überwiegende Mehrheit der uns bekannten Betroffenen mit Bezügen nach Schleswig-Holstein halten sich in Syrien (41 Familien), im Irak (35) und in der Türkei (11) auf. Visa wurden in 10 dieser Fälle beantragt, in 7 Fällen verweigert und in 3 Fällen bis dato nicht beschieden. Dabei ist zu bedenken, dass es den Flüchtlingen in der Regel faktisch unmöglich ist überhaupt einen Termin zur Vorsprache bei der jeweiligen Deutschen Botschaft zu erhalten.
Diese Flüchtlinge verzweifeln in der schier endlosen Warteschleife deutscher Verwaltungslabyrinthe. Es ist längst Zeit zum Handeln!
gez. Martin Link
Mehr Informationen zur Rechts- und Verordnungslage bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge finden Sie<link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article aufnahme-von-syrischen-fluechtlingen external-link-new-window externen link in neuem> hier.