„Angesichts der Bilder, die uns täglich aus Syrien erreichten, ist es völlig ausgeschlossen, hilfesuchende Menschen in dieses vom Bürgerkrieg verwüstete Land zurückzuschicken“, so Breitner.
Die jetzige Verlängerung beruht auf einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK). Der Bundesinnenminister hat sein Einvernehmen erklärt.
Von dem Abschiebungsstopp sind zurzeit in Schleswig-Holstein rund 30 Personen betroffen. Vor einem Jahr waren dies noch 140 Menschen. Damit werde deutlich, dass Betroffenen auch auf andere asyl- und aufenthaltsrechtliche Weise geholfen werden konnte, sagte Breitner.
Allerdings sei die Abschiebung von Straftätern im Einzelfall möglich. Das gelte auch für Personen, die nach Maßgabe des Terrorismusbekämpfungsgesetzes die innere Sicherheit gefährdeten.
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