Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt diesen Vorstoß. Seit langem fordern Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Wohlfahrtsverbände eine solche nachhaltige Regelung, die langjährig geduldeten Flüchtlingen die realistische Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland bietet.
Bisher wurden lediglich einmalige Regelungen beschlossen, die an einen Stichtag gebunden waren. Wer nur kurz danach eingereist war, konnte trotz langer Aufenthaltsdauer nicht mehr darauf zurückgreifen. Nur die zum 1. Juli in Kraft getretene Bleiberechtsregelung für Jugendliche gilt langfristig und ermöglicht ein "Hineinwachsen" nach entsprechender Aufenthaltsdauer. Zudem enthielten die vergangenen Regelungen viele Ausschlussgründe, die dazu führten, dass immer nur eine Minderheit der Langzeit-Geduldeten tatsächlich ein Bleiberecht erhalten konnte.
Der Vorstoß von Minister Schmalfuß für eine Bleiberechtsregelung ohne Stichtag entspricht der Erkenntnis, dass einmalige Regelungen das Problem der Kettenduldungen nicht lösen können. Menschen, die andernfalls - ausgeschlossen von Integrationsangeboten - jahrelang behördlich "geduldet" im Fegefeuer zwischen Abschiebung und Aufenthaltserlaubnis schmoren, müssen endlich eine Perspektive in Deutschland erhalten
Bei der Ausgestaltung einer solchen Regelung dürfen allerdings die Fehler der Vergangenheit, die ein Bleiberecht an allzu hohe Hürden knüpften, nicht wiederholt werden. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag von Minister Schmalfuß, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts abhängig zu machen.
Erwerbsunfähige Personen (Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen) können diese Bedingung nicht erfüllen. Sie benötigen eine humanitäre Ausnahmeregelung.
Erwerbsfähige Flüchtlinge mit einer Duldung teilen in der Regel das Ziel, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen. Es ist für sie nur äußerst schwer zu erreichen. Sie haben keinen Zugang zu Integrationskursen, sind von Arbeitsfördermaßnahmen ausgeschlossen und haben meist keine Möglichkeit, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen, da ihre Abschlüsse bisher nicht anerkannt werden können. Dadurch bleibt nur der Weg in niedrigqualifizierte Beschäftigung: als MinijobberInnen, als "Puffer" für Produktionsspitzen, befristet beschäftigt im Niedriglohnsektor. Mit dieser Art prekärer Beschäftigung lässt sich jedoch kaum der Lebensunterhalt einer ganzen Familie erwirtschaften. "Geduldete" Familien bleiben meist auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen - ein Schicksal, das sie mit Millionen anderer "AufstockerInnen" teilen.
Der Weg zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts führt über Qualifizierung und berufliche Weiterbildung - nur so kann langfristig auch der Bedarf an FacharbeiterInnen in Schleswig-Holstein gedeckt werden. Auch Asylsuchende und Geduldete müssen von Anfang an Zugang zu Integrationssprachkursen und Qualifizierung sowie zum Arbeitsmarkt erhalten. Der Bezug ergänzender Sozialleistungen darf kein Ausschlussgrund für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltsrechts sein. Unter diesen Voraussetzungen könnte eine stichtagsunabhägige Bleiberechtsregelung tatsächlich ein Ende der "Kettenduldungen" bedeuten.
gez. Andrea Dallek, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T: 0431-735000, <link moz-txt-link-abbreviated>office@frsh.de
Hier ist die <link file:855 download herunterladen der datei>Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. als pdf zu finden und hier die <link file:856 download herunterladen der datei>Mitteilung von Minister Schmalfuß.