Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein unterstützt im Allgemeinen die Zielrichtung der Anträge von
<link www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03000/drucksache-19-03073.pdf - external-link-new-window "Opens external link in new window">SSW</link>
und <link www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03100/drucksache-19-03108.pdf - external-link-new-window "Opens external link in new window">
SPD</link>. Die erneute Einführung eines sogenannten Ausländerwahlrechts in Richtung eines umfassenden Zugangs zu politischer Beteiligung, insbesondere für Drittstaatenangehörige und Staatenlose, ist notwendig. Im Speziellen ergeben sich u.E. aus beiden Anträgen allerdings Klärungsbedarfe, auf die hier eingegangen wird.Sachlage:
Die geringe parlamentarische Repräsentation von Migrant*innen[1] (EU-Bürger*innen, Drittstaatenangehörige und Staatenlose) in allen föderalen Organen (Gemeinderäte, Stadträte, Landtage, Bundestag), bedingt sich u. a. aus der aktuellen Auslegung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG). Es beschränkt das aktive und passive Wahlrecht auf Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Für Deutschland als Einwanderungsland besteht hierin eine Repräsentationslücke und damit ein erhebliches Demokratiedefizit. Denn die Selbstverwirklichung der Demokratie[2] wird erst dann erfüllt, wenn alle Menschen, die dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland leben, auch die Parlamente wählen bzw. in Parlamenten selbst vertreten sind.
Position des FRSH:
Dieses bereits seit Jahrzehnten andauernde Defizit zu beheben und die von Migrant*innenorganisationen[3] seit langer Zeit geforderte Trennung von Staatsbürgerschaft und Wahlrecht unterstützen wir entschieden.
Auch wenn die rechtliche Auslegung des Grundgesetzes bisher die Interpretation verfolgte, dass Staatsbürgerschaft und Wahlrecht zusammenfallen müssten, so ist diese Rechtsinterpretation zwar tradiert aber nicht unveränderbar[4]. Dass eine Änderung möglich ist, zeigt u. a. die Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger*innen (1992). Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein vertritt die Position, dass die Trennung von Staatsbürgerschaft und Wahlrecht zugunsten einer Stärkung politischer Mitbestimmung über die EU-Bürger*innenschaft hinaus zu erfolgen hat.
Die politische Beteiligung von Anfang an ist für eine aktive Zugehörigkeit und Gleichwertigkeit aller Menschen wichtig. Wer hingegen das Wahlrecht als Belohnung[5] für eine vermeintliche Bringschuld von Migrant*innen versteht, verhindert dadurch nicht nur Teilhabe und Selbstbestimmung, sondern fördert mittelbar Rassismus und Rückzug. Zusätzlich unterschlägt diese Position die jahrzehntelange Geschichte, Engagement und insbesondere Leistung vieler Migrant*innen, die einen wirtschaftlichen Erfolg der Bundesrepublik Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg wesentlich mit befördert hat und heute weiterhin gewährleistet. Menschen mittels unterschiedlicher Anwerbeabkommen aufzufordern nach Deutschland zum Arbeiten und Steuern zahlen zu kommen, aber nicht an den politischen Entscheidungen zu beteiligen, entspricht keinem auf Teilhabe orientierten Verständnis von Demokratie.
Stattdessen setzen wir uns als solidarische und der Selbstbestimmung verpflichtete Interessensvertretung von Geflüchteten und allen eingewanderten Menschen, für ein Wahlrecht für alle Menschen von Anfang an und auf allen föderalen Ebenen ein. „Von Anfang an“ orientiert sich an dem gleichen Grundsatz wie für deutsche Staatsbürger*innen und meint, dass alle wahlberechtigt sind, die mindestens 16 Jahre alt sind und drei Monate ihren Wohnsitz und damit Lebensmittelpunkt im Wahlgebiet haben. Unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen und finanziellen Status.
„Auf allen föderalen Ebenen“ sagen wir deshalb, weil sich das Engagement nicht auf eine Ebene beschränken lässt. Mitbestimmung durch Wahlen und Abstimmungen muss prinzipiell überall möglich sein, insbesondere dann, wenn die staatlichen Strukturen von den Steuern finanziert werden, die von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit erbracht werden.
Des Weiteren gehen wir davon aus, dass ein Wahlrecht für alle weitere positive Effekte für die politische Beteiligung mit sich bringt. Wir gehen davon aus, dass es eine Verbesserung der Repräsentation von Migrant*innen in Parlamenten und Parteien geben wird und jüngere Menschen mit familiärer Zuwanderungsgeschichte mehr an Wahlen teilnehmen. Denn aktuell beteiligen sich Deutsche mit Migrationsgeschichte seltener an Wahlen als Deutsche ohne Migrationsbiografie. Hier ist die Vorbildfunktion von Eltern für ihre Kinder dringend anzuerkennen. Wer migrantische Eltern beteiligt, ermöglicht auch Kindern eine bessere Auseinandersetzung mit Politik, der Identifikation mit Parteien und/oder Interessensvertretungen und einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Weltbild.
Kommentierung der Anträge:
Zu a)
Der Antrag des SSW argumentiert für den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein mit seinem Vorschlag das kommunale Wahlrecht für alle auf seit mindestens vier Jahren hier lebenden Menschen zu erweitern zwar durchaus sinnhaft, wir zweifeln aber an der Grundlage für die Auswahl von vier Jahren. Zum einen vertreten wir als Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein den Grundsatz der Gleichberechtigung und orientieren uns, wie oben bereits erwähnt, an der Regelung für deutsche Staatsbürger*innen. Das entspricht einer Wahlberechtigung nach drei Monaten Wohnzeit im Wahlgebiet. Zum anderen finden politische Wahlen i.d.R. nur alle vier bzw. fünf Jahre statt. Vier Jahre als Mindestaufenthaltsdauer erscheinen daher nicht zielführend, da im Falle der Wohnsitznahme kurz nach einer Wahl oder im Laufe einer Legislaturperiode zusätzliche wertvolle Jahre der Mitbestimmung verloren gehen. Darüber hinaus empfehlen wir die Ausweitung des Wahlrechts nicht nur auf das Kommunalwahlrecht, sondern auch auf das Landtags- und Bundestagswahlrecht.
Zu b)
Der Antrag der SPD will die Ausweitung des Wahlrechtes für Bürger*innen der Europäischen Union auf Landtagswahlen ausweiten. Wir als Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sehen hierin einen ungerechtfertigten Ausschluss von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen. Wie bereits erwähnt gilt für uns der Grundsatz der Beteiligung aller, von Anfang an und an allen Strukturen.
Fazit:
Dreißig Jahre nach dem ersten Kommunalwahlrecht für Ausländer*innen in Schleswig-Holstein, ist es dringend an der Zeit, dass das Wahlrecht für alle endlich realisiert wird.
Anlage: Literaturverzeichnis
- Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) (2021): Entwurf des Gesetzes zur Förderung von Teilhabe und Partizipation und zur Bekämpfung der rassistischen Diskriminierung (Bundespartizipationsgesetz).
- Dege, Yonca; Eichhorn, Jan; Nicke, Sascha; Spörie, Tobias (2021): Wer kann mitmachen? #1 Politische Beteiligung, Selbstidentifikation und Rassismuserfahrungen von Menschen mit Migrationsgeschichten in Deutschland. Online abrufbar unter: dpart.org/wp-content/uploads/2021/06/WKM_Launchbericht_Layout_finale_Version.pdf (zuletzt abgerufen am 25.08.2021).
- Deutsches Kinderhilfswerk (2019): Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene und ein Vergleich der Bestimmungen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene. Online abrufbar unter: www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.11_Studie_Beteiligungsrechte/Studie_Beteiligungsrechte_von_Kindern_und_Jugendlichen.pdf (zuletzt abgerufen am 25.08.2021).
- Ha, Kien Nghi (2016): Koloniale Arbeitsmigrationspolitik im Imperial Germany*, in: Ha, Kien Nghi; al-Samarai, Nicola Lauré; Mysorekar, Sheila (Hg.): Re/Visionen. Postkoloniale Perspektiven von People of Color auf Rassismus, Kulturpolitik und Widerstand in Deutschland. Münster: Unrast-Verlag.
- Liebscher, Doris (2019): Möglichkeit zur Verbesserung der Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund/ Migrationsgeschichte durch die Novellierung des PartInG Berlin. Rechtswissenschaftliches Gutachten.
- Mediendienst Integration (2020): Oberbürgermeister. Nur 2 Prozent haben einen Migrationshintergrund. Online abrufbar unter: mediendienst-integration.de/artikel/nur-2-prozent-haben-einen-migrationshintergrund.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2021).
- Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR-Forschungsbereich) (2020): Mitten im Spiel – oder nur an der Seitenlinie? Politische Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Online abrufbar unter: www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2021/03/SVR-FB_Studie_Be-Part.pdf (zuletzt abgerufen am 25.08.2021).
- Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (2017): Die Messung von Integration in Deutschland und Europa. Möglichkeiten und Grenzen bestehender Integrationsmonitorings. Online abrufbar unter: www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2017/08/SVR_Integrationsmonitoring.pdf (zuletzt abgerufen am 25.08.2021).
[1] Verlässliche und sensibel erhobene Daten zur Feststellung der Repräsentationsverhältnisse, insbesondere in kommunalen Gremien, fehlen bislang. Einschätzungen vom Mediendienst Integration gehen davon aus, dass nur zwei Prozent der Regierenden in Städten eine Migrationsbiografie haben.
[2] Siehe Demokratie- und Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1 GG. Des Weiteren sind eine gleichberechtigte Teilhabe und die Beseitigung von Benachteiligung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens im Grundgesetz verankert (Art. 3 Abs. 3 Satz). Weitere Ausführungen bei Doris Liebscher (2019), Rechtswissenschaftliches Gutachten zur Novellierung des PartInG Berlin.
[3] Siehe hierzu den kürzlich veröffentlichten Entwurf der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) für ein Bundespartizipationsgesetz mit der Änderung von Art. 28 Abs.1 Satz 3.
[4] Das bereits eingeführte, aber vom Bundesverfassungsgericht verhinderte, Kommunalwahlrecht für hauptsächlich skandinavische Ausländer*innen in Schleswig-Holstein (1989) zeigt dies.
[5] Im internationalen Vergleich ist das deutsche Einbürgerungsgesetz restriktiv.
Downloads:
- Schriftliche Stellungnahme des FRSH an den LTSH zum Wahlrecht für Alle v. 30.8.2021
- Manuskript der mündlichen Stellungnahme des FRSH bei der Anhörung des LTSH-Innen- & Rechtsausschusses am 2.2.2022
- In der Tagesordnung des Innen- & Rechtsausschusses des Landtages SH vom 2.2.2022 sind unter Punkt 4 alle eingereichten schriftlichen Stellungnahmen (u.a. vom Landeszuwanderungsbeauftragten SH, Landesbeauftragten f. pol. Bildung SH, ZBBS, Forum f. Migrant*innen Kiel, TGSH, Sachverständigenrat f. Integration und Migration, LV Deutscher Sinti und Roma SH, Mehr Demokratie) zum Thema herunterzuladen.