- Schleswig-Holstein will Familie mit Kleinkind in das Flut-zerstörte Sri Lanka abschieben!
- Flüchtlingsrat fordert Abschiebungsstopp
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert einen sofortigen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem flutzerstörten Sri Lanka. Darüber hinaus fordert der Flüchtlingsrat das Innenministerium auf, im Fall der tamilischen Familie T. aus Nordfriesland ein humanitäres Bleiberecht zu erteilen.
Die Familie T. beantragte 1995 in Deutschland Asyl. Seit 7 Jahren arbeitet Herr T. in Niebüll und die Familie lebt seitdem unabhängig von Sozialhilfe. Das zweijährige Kind ist hier in Deutschland geboren. Die Familie ist an ihrem Wohnort hervorragend integriert. Der Arbeitgeber setzt sich intensiv für einen Verbleib der Familie ein. Trotzdem ist die Abschiebung für den 13. Januar geplant. Fragen zur Flutkatastrophe beantwortet das Innenministerium mit dem Hinweis, Sri Lanka sei groß und es gebe auch nicht betroffene Gebiete.
Tatsächlich aber gibt es in den vom Tsunami betroffenen Ländern keine sog. inländische Fluchtalternative. Sie sind wirtschaftlich am Boden und werden schon seit Jahren durch die Notwendigkeit, Binnenflüchtlinge unterzubringen, belastet. Aktuelle Medienberichte künden darüber hinaus von in Sri Lanka neu aufgeflammten Konflikten zwischen Armee und tamilischer Guerilla.
“Bezüglich bestehender Rückkehrvorbehalte nur die akut von der Flutwelle zerstörten Gebiete zu betrachten ist fahrlässig.” erklärt Astrid Willer vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und fragt: “Allenthalben wird das private und das öffentliche Spendenaufkommen gelobt und den Opfern unbürokratische Hilfe angekündigt. Da soll es nicht möglich sein, unbürokratisch einer Familie, die hier seit Jahren lebt und niemandem zur Last fällt, ein humanitäres Bleiberecht einzuräumen?”
Doch nicht mal an einen vorübergehenden Abschiebestopp in die Katastrophengebiete wird nach Auskunft des Innenministeriums derzeit gedacht. Wer nachweisen könne, aus den zerstörten Gebieten zu kommen, könne einen individuell begründeten Asylfolgeantrag stellen. So der amtliche Verweis auf den bürokratischen, langwierigen und im Ergebnis mehr als unsicheren Weg.
gez. Astrid Willer