Der Innen- und Rechtsausschuss sprach sich für die Rückkehr Familie C. aus. Der Ausschuss fordert die Aufarbeitung der Abläufe, die zur Abschiebung trotz laufenden Härtefallantrags geführt haben. Hierzu gehört, zu prüfen, warum die Akte der Familie nicht an die Härtefallkommission weitergeleitet wurde, obwohl die Ausländerbehörde dies zugesagt hatte und mithin vom Härtefallantrag wusste, und warum die Abschiebung trotz frühzeitiger Benachrichtigung der Behörde durch die Härtefallkommission nicht gestoppt wurde. (siehe dazu unsere PEn vom <link https: frsh.de artikel zur-abschiebung-der-familie-c-aus-kirchbarkau-abschiebungen-bei-nacht-und-nebel-sind-unmenschlich-und-nicht-hinnehmbar external-link-new-window external link in new>16.8. und <link https: frsh.de themen bleiberecht news fluechtlingsrat-begruesst-die-entscheidung-der-haertefallkommission external-link-new-window external link in new>4.9.2017)
„Kritisch überprüft werden muss aber auch, warum die Ausländerbehörde schon im Vorfeld Integrationsbestrebungen der Familie verhindert hatte und warum die Gutachten, die das Zentrum für Integrative Psychiatrie über die Mutter erstellt hatte, offenbar ignoriert wurden“, so Jasmin Azazmah vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
In diesem Zusammenhang unterstützt der Flüchtlingsrat ausdrücklich die in der Sitzung vom Staatssekretär im Innenministerium Torsten Geerdts mehrfach angesprochenen Bestrebungen, die rechtlichen Möglichkeiten zu einem – im übrigen auch vom Wissenschaftlichen <link https: www.svr-migration.de publikationen positionspapier_spurwechsel>Rat für Migration geforderten – bleiberechtlichen „Spurwechsel“ für Menschen, die im Asylverfahren nicht erfolgreich waren, auszubauen. Der Flüchtlingsrat begrüßt darüber hinaus die Ankündigung des Staatssekretärs, dass das zuständige Referat im Innenministerium die Ausländerbehörde bei der Rückholung der Familie beraten und unterstützen werde.
Pressekontakt: Jasmin Azazmah, <link>public@frsh.de, T. 0431 55685360