"Die neue Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts zu Syrien liegt noch nicht einmal vor, aber Innenminister Seehofer hat sich schon festgelegt, dass es eine Abschwächung des Abschiebungsverbots geben soll. Das zeigt deutlich, dass es Herrn Seehofer nicht um die fatale Menschenrechtslage vor Ort geht, sondern um ein politisches Signal nach Rechts", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
"Angesichts von Foltergefängnissen, willkürlicher Verfolgung und Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung sollte sich die schleswig-holsteinische Innenministerin Sütterlin-Waack nicht von dieser populistischen Initiative des Bundesinnenministers vereinnahmen lassen", fordert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. "Abschiebungen nach Syrien sind und bleiben völkerrechtswidrig" betont Link.
Der Abschiebungsstopp nach Syrien wurde zuletzt bei der Innenministerkonferenz (IMK) vom 17.-19. Juni 2020 bis Ende des Jahres verlängert, womit er bei der kommenden IMK vom 4.-9.12.2020 erneut zur Debatte steht.
Syrien ist ein Folterstaat und Syrien ist eine Diktatur, das Regime handelt willkürlich und Verfolgung kann jede*n treffen. Deswegen kommen Abschiebungen in das Land rechtlich nicht in Frage, wie auch der UNHCR-Direktor für den Nahen Osten im Interview mit der Welt betonte (30.10.2020): "Wir als UNHCR rufen alle Staaten auf, keinerlei Abschiebungen nach Syrien durchzuführen. Das gilt für die von der Regierung kontrollierten Gebiete genauso wie für die übrigen. […] Unsere Einschätzung gilt für ausnahmslos alle Regionen, weil zurückgeführten Personen vielfältige Sicherheitsrisiken drohen".
Das aus dem Folterverbot abgeleitete Abschiebungsverbot (Art. 3 EMRK, Art. 7 UN-Zivilpakt) gilt, wie das Folterverbot selbst, absolut. Das heißt, es gilt unabhängig von den betroffenen Personen und umfasst damit auch Straftäter*innen oder sogenannte Gefährder*innen.
Um Abschiebungen einzufädeln müssten deutsche Behörden mit eben diesem Regime zusammenarbeiten, dessen Vertretern gerade vor dem <link https: www.ecchr.eu>OLG Koblenz wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen der Prozess gemacht wird. "Die Rückkehr nach Syrien als zumutbar zu deklarieren, würden zu einer Normalisierung und Enttabuisierung einer Zusammenarbeit mit dem Henkerregime des Bashar Al Assad beitragen", warnt Martin Link.
Der Flüchtlingsrat hat unlängst in seinem Magazin <link schlepper der-schlepper-nr-98>Der Schlepper (Nr. 98) zahlreiche Berichte zur Gewalt- und Verfolgungssituation in Syrien und mit Beträgen von Syrer*innen, die hierzulande Schutz und Aufnhame gefunden haben, herausgegeben: <link file:6274>
www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_98/s98_Gesamtdatei.pdf
Eine lesenswerte Lektüre für Innenpolitiker*innen, die sich unabhängig von Einflüsterungen des BMI eine eigene Meinung bilden wollen.FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL fordern, den Abschiebungsstopp nach Syrien beizubehalten und in diesem keine Ausnahmen vorzusehen. Angesichts der Lage im Land sollte dieser zudem nicht befristet sein.
· gez. Martin Link, Flüchtlingsrat SH, T. 0431-55685640, <link>ml@frsh.de, <link http: www.frsh.de>www.frsh.de
· PRO ASYL: 069/242 314 30, <link>presse@proasyl.de