Mit dem Ressortentwurf eines <link file:4967 file>»Familienzusammenführungsneuregelungsgesetzes« (FzNeuG, Bearbeitungsstand 21.3.2018) verschärft Bundesinnenminister Seehofer insbesondere die Nachzugsregelungen für subsidiär geschützte Flüchtlinge. Eine Neuregelung war in der <link http: go.proasyl.de lnk al4aaao2uj8aasw6w44aaaapizcaaaaaehmafwxdaas0dqbaxexs9nlklilpsima8vqc9ipdkqaegik pg5adjq2tazus22tmyoysa ahr0chm6ly93d3cuchjvyxn5bc5kzs93cc1jb250zw50l3vwbg9hzhmvmjaxns8xmi8ymde4lta0lta1lvnlaxrlbi1hdxmtmjaxoc0wmi0wny1rb2fsaxrpb25zdmvydhjhz18ymde4lwzpbmfslnbkzg _blank>Koalitionsvereinbarung vorgesehen. Was jetzt vorliegt, geht über das dort an Verschärfung schon Vereinbarte noch weit hinaus.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL erklären, der Gesetzentwurf sei wohl der Versuch, den Koalitionspartner SPD zu weitergehenden flüchtlingspolitischen Restriktionen aus der Reserve zu locken. „Bundesinnenminister Seehofer will offenbar die inhumane und flüchtlingsfeindliche Linie der Bayerischen Staatskanzlei zur Blaupause der Politik seines Hauses machen“, mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Empfänger von Hartz IV-Leistungen unter den subsidiär Geschützten sollen künftig keinen Anspruch auf den Nachzug der Kernfamilie – der Eltern und oder Geschwister – haben. Das ist aus Sicht von FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL ebenso absurd wie inakzeptabel. Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Geschützte werden im Europarecht gleichermaßen als »international Schutzberechtigte« bezeichnet und befinden sich in Sachen Familientrennung bzw. -nachzug in derselben Lage. Ihr Familienleben kann nicht anders gewährleistet werden als durch die Zusammenführung in dem Staat, der einem Familienteil Schutz zugesprochen hat. Bei beiden Gruppen ist unabsehbar, wie lange die Situation der Schutzbedürftigkeit dauern wird.
Der Notwendigkeit, beide Personengruppen gleich zu behandeln, hat der Gesetzgeber – die letzte Großen Koalition – mit dem »<link http: go.proasyl.de lnk al4aaao2uj8aasw6w44aaaapizcaaaaaehmafwxdaas0dqbaxexs9nlklilpsima8vqc9ipdkqaegik _blank>Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung« (in Kraft getreten zum 1.8.2015) Rechnung getragen. Nun soll – keine drei Jahre später – die fälschlicherweise oft als »Privilegierung« der subsidiär Schutzbedürftigen bezeichnete Regelung abgeschafft werden. Versteckt wird das im <link file:4967 download file>FzNeuG (Anlage) im unscheinbar daherkommenden Abs. 4 des ins Aufenthaltsgesetz neu eingefügten § 36 a.
Die im FzNeuG gesetzte Sicherung des Lebensunterhaltes und der Nachweis vorhandenen Wohnraums als Voraussetzung für den Nachzug waren nicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Für Flüchtlinge jedweden Schutzstatus ist es allerdings in den wenigsten Fällen – und für Minderjährige regelmäßig gar nicht – möglich, schon kurz nach rechtskräftiger Anerkennung ihren Lebensunterhalt vollständig eigenständig sicherzustellen.
Um den Anspruch zu sichern, müssen subsidiär Geschützte binnen drei Monaten nach der rechtskräftigen Anerkennung den Antrag auf Erteilung des Visums stellen. „Wenn sie damit warten, bis sich ihre wirtschaftliche Situation konsolidiert, bis sie also über eigenständiges Einkommen und eine eigene Wohnung verfügen, ist es i.d.R. zu spät“, erklärt Martin Link.
Mit der Neuregelung des FzNeuG wäre also der Familiennachzug zu Empfängern von Sozialleistungen mit subsidiärem Schutzstatus faktisch und damit für minderjährige Flüchtlinge mit Sicherheit ausgeschlossen. Die Regelung wäre ein Mittel sozialer Selektion. Familieneinheit für eine Handvoll materiell gutgestellter unter den subsidiär Geschützten anstelle menschenrechtlicher Ansprüche auf Einheit der Familie aus <link http: go.proasyl.de lnk al4aaao2uj8aasw6w44aaaapizcaaaaaehmafwxdaas0dqbaxexs9nlklilpsima8vqc9ipdkqaegik mqojp6vnsddw8w8uci1h3a ahr0chm6ly9kzwp1cmuub3jnl2dlc2v0emuvtvjllzguahrtba _blank>Art. 8 in Verbindung mit <link http: go.proasyl.de lnk al4aaao2uj8aasw6w44aaaapizcaaaaaehmafwxdaas0dqbaxexs9nlklilpsima8vqc9ipdkqaegik zh9reuzvpna1k1gzpgsa2g ahr0chm6ly9kzwp1cmuub3jnl2dlc2v0emuvtvjllze0lmh0bww _blank>Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention für alle.
Auch mit dem Ausschluss von Geschwisterkindern vom Nachzug geht Seehofer über die Koalitionsvereinbarung hinaus, was nach Verlauten bei der Bundes-SPD nicht unbemerkt geblieben ist.
„Hierzulande hoffen wir nicht nur darauf, dass die schleswig-holsteinische SPD sich gegen diesen flüchtlingsfeindlichen Gesetzentwurf aus dem Hause Seehofer positioniert“, erklärt Martin Link und mahnt: „Auch für die Landesregierung Schleswig-Holstein bestehen gute Gründe sich dem durchsichtigen Versuch des Bundesinnenministers, eine inhumane familienfeindliche Flüchtlingspolitik in den Ländern durchzusetzen, zu widersetzen!“
Keine klaren Aussagen hingegen enthält der Entwurf, nach welchen Kriterien Menschen in das Zusammenführungskontingent des Koalitionsvertrages von 1.000 Personen aufgenommen werden können. Offenbar soll hier eine Art Gnadenrecht möglichst unpräzise bleiben – viel Platz für negatives Ermessen der Ausländerbehörden in Kooperation mit den in Sachen Familiennachzug hyperbürokratischen <link https: frsh.de fileadmin schlepper schl_87-88 s87-88_30.pdf>Auslandsvertretungen.
Weitgehend Theorie bleibt, dass dringende humanitäre Gründe auch bei subsidiär Schutzberechtigten z.B. im Rahmen von <link http: go.proasyl.de lnk al4aaao2uj8aasw6w44aaaapizcaaaaaehmafwxdaas0dqbaxexs9nlklilpsima8vqc9ipdkqaegik ablck83z63tuh02l54tlea ahr0chm6ly9kzwp1cmuub3jnl2dlc2v0emuvqxvmzw50aecvmjiuahrtba _blank>§ 22 AufenthG berücksichtigt werden können (sog. »Härtefallregelung«). Die meisten, die diese Tür benutzen wollen, werden indes wenig Chancen haben. <link http: go.proasyl.de lnk al4aaao2uj8aasw6w44aaaapizcaaaaaehmafwxdaas0dqbaxexs9nlklilpsima8vqc9ipdkqaegik twghbjo2pjj6pvqoshcouq ahr0chm6ly93d3cuchjvyxn5bc5kzs93cc1jb250zw50l3vwbg9hzhmvmjaxns8xmi8ymde3lteylta2luglqzmlqtrydgvmywxslvnglu5yltexlti2my1nzeitsmvscgtlxyvdmivbnziylvzpc2fgtloucgrm _blank>66 Visa, die auf diese Weise innerhalb von zwei Jahren erteilt wurden, zeigen die marginale Bedeutung dieser Regelung, die einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch (Art. 6 GG) nicht ersetzen kann.
PRO ASYL hat sich in einer <link http: go.proasyl.de lnk al4aaao2uj8aasw6w44aaaapizcaaaaaehmafwxdaas0dqbaxexs9nlklilpsima8vqc9ipdkqaegik _ktfe6vxtq3i47nggor3lq ahr0chm6ly93d3cuchjvyxn5bc5kzs93cc1jb250zw50l3vwbg9hzhmvmjaxns8xmi9cdw5kzxn0ywdfugv0axrpb24trmftawxpzw5uywnoenvnlvbsty1bu1lmlnbkzg _blank>Petition an den Bundestag ausführlich zur Problematik der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten geäußert.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Downloads:
- <link file:4969 download file>Stellungnahme Berlin hilft! vom 5.4.2018
- <link file:4970 download file>Stellungnahme Bundesfachverabnd UMF vom 6.4.2018