„Das von den Karlsruher Richtern befundene Fehlen von Anhaltspunkten für eine erfolgreiche Durchsetzung der verfassungsfeindlichen Ziele durch die NPD können wir in der aktuellen gesellschaftlichen Situation nicht bestätigen“, sagt Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats.
Straftaten von Rechtsextremisten, auch in der NPD organisierten, häufen sich massiv. In dieser Situation vergibt das Bundesverfassungsgericht die Chance, demokratische Strukturen zu fördern und verfassungsfeindlichen Tendenzen entgegenzuwirken, die von zahlreichen Opfern rassistischer Gewalt und Ausgrenzung – nicht nur in Flüchtlingsunterkünften – täglich erlebt werden.
Die Entscheidung macht den TäterInnen Mut.
Pressekontakt: Jasmin Azazmah, Flüchtlingsrat SH, T. 0431-55 68 53 60, public@frsh.de.
Zur Pressemitteilung und zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: <link http: www.bundesverfassungsgericht.de shareddocs pressemitteilungen de>