Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte unlängst ihren Antrag in den Bundesrat eingebracht, der dort am Freitag, den 15. Februar, eine Mehrheit fand. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, dass Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge im Zuge einer befristeten Gesetzesänderung einen leichteren Zugang in Beschäftigung und Berufsausbildung erreichen können.
"Besonders begrüßenswert ist, dass der Bundesrat mit seinem Beschluss nicht nur kurzfristige Interessen der Wirtschaft, sondern auch die Bedarfe der betroffenen Flüchtlinge berücksichtigt", freut sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Denn der Bundesrat mache sich damit auch für einen nachhaltig sicheren Aufenthaltsstatus für arbeitsintegrierte Geflüchtete stark.
Die zunächst befristete Gesetzesinitiative des Bundesrates zielt darauf, dass sie im Zuge des im Laufe des Jahres erwarteten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ihre Verstetigung finden wird und Betroffene damit eine dauerhafte Integrationsperspektive erhalten.
gez. Martin Link, public(at)frsh.de, T.: 0431 55685360