Betr.: unsere <link file:1248 download herunterladen der datei>PE vom 21.6.2013 zur geplanten Rückschiebung des iranischen Flüchtlings Ehsan Abri nach Ungarn.
Wie wir heute erfahren haben, findet die für heute geplante Rückschiebung des iranischen Flüchtlings Ehsan Abri nach Ungarn NICHT statt. Ehsan Abri wird zunächst in die Asylerstaufnahmestelle des Landes Schleswig-Holstein nach Neumünster aus der Abschiebungshaft entlassen.
Am Wochenende hatten sich der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Kieler Landtages, Stefan Schmidt, und auch der Kieler<link http: www.shz.de nachrichten top-thema artikel innenminister-setzt-sich-fuer-asylbewerber-ein.html external-link-new-window externen link in neuem> Innenminister Andreas Breitner für Ehsan Abri gegenüber dem BMI eingesetzt.
Darüber hinaus hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein und anderen Orten der Republik sich ebenfalls in eMails an Bundesinnenminister Friedrich und an die Bundespolizeidirektion in Bad Bramstedt für den Verbleib Ehsan Abris in Deutschland und für die Durchführung eines fairen Asylverfahrens ausgesprochen.
Am Tag der geplanten Rücküberstellung nach Ungarn, dem 24.6.2013, die per Flug vom Hamburger Flughafen aus stattfinden sollte, haben ca. 100 Personen am Flughafen gegen die Dublin-II-Abschiebungspraxis demonstriert.
Nach einer <link file:1249 download herunterladen der datei>Pressemitteilung des Kieler Innenmisteriums vom 24.6.2013 zu urteilen, war wohl alles Engagement zumindest vorerst erfolgreich. Innenminister Breitner dankte Bundesinnenminister Friedrich für seine schnelle und unbürokratische Hilfe: „Nur durch die prompte Reaktion von Hans Peter Friedrich konnte die schon eingeleitete Abschiebung gestoppt werden.“ Der Bund habe jetzt noch einmal die Gelegenheit, den Fall zu prüfen. Sollte am Ende eine Rücküberstellung nach Ungarn rechtlich zwingend sein, werde man diese Entscheidung jedoch akzeptieren müssen, heisst es aus dem Kieler Innenministerium.
Da bleibt zu hoffen, dass die angekündigte Prüfung des Asylbegehrens von Ehsan Abri mit aller Gründlichkeit und Seriösität erfolgen wird. Das hier zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat alle rechtlichen Möglichkeiten, den Selbsteinrtritt in das Asylverfahren von Ehsan Abri zu entscheiden. Damit würde das BAMF das Asylanerkennungsverfahren an sich ziehen und Ehsan Abri bekäme zunächst eine Aufenthaltsgestattung als Asylantragsteller. In dem Fall wäre die Rückführung nach Ungarn obsolet.
Es bleibt also aufmerksam im Fall des iranischen Asylsuchenden Ehsan Abri zu bleiben!
Aber dennoch sei an dieser Stelle allen, die sich am Wochenende daran beteiligt haben, ihren Unmut über die akuten Abschiebungspläne gegenüber BMI und Bundespolizei zu äußern.
Wir werden hier weiter über den Fortgang informieren.
gez. Martin Link