Die Regelung über die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und
Staatenlosen tritt am 1. Juni 2010. Ab dann dürfen nicht nur Angehörige von Drittstaaten zurückgeführt werden, mit denen Russland seinerseits ein Rückübernahmeabkommen geschlossen hat.
<link file:502 download herunterladen der datei>Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung (17.5.2007)
Dazu: <link file:503 download herunterladen der datei>Verfahrenshinweise des Bundesministerium des Innern (21.11.2008)