Nach dem tödlichen Anschlag in der Dresdner Innenstadt Anfang Oktober fordern die ersten Innenminister, vermeintliche "Gefährder*innen" nach Syrien abzuschieben. Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL erteilen solcher Instrumentalisierung vermuteter islamistischer Gewalt zur Demontage des Flüchtlingsschutzes eine klare Absage.
"Unser tiefstes Beileid gilt den Angehörigen des Opfers, der verletzten Person wünschen wir eine schnelle Genesung", erklärt Martin Link für die Landesflüchtlingsräte und ergänzt: "Allerdings ist anstatt politischen Missbrauchs der Opfer durch einige Innenminister, ein rechtsstaatlicher Prozess notwendig." Die Landesflüchtlingsräte und PRO ASYL unterstreichen: Extremistischer Hass schlägt oft willkürlich zu. Die Abschiebung von 'Gefährder*innen' nach Syrien ist eine Nebelkerze und trägt weder zur Sicherheit aller in der Bundesrepublik noch anderen Orts bei.
Syrien ist - sowohl unter Bashar al-Assad wie in Herrschaftsgebieten extremistischer Aufständischer - ein Folterstaat. Das <link https: www.frsh.de fileadmin schlepper schl_98 s98_30-33.pdf external-link-new-window external link in new>Flüchtlingshochkommissariat der UN (UNHCR) erklärt zur internationalen Schutzbedürftigkeit von Personen aus Syrien, dass ganze Gruppen von Familien, religiöse oder ethnische Gemeinschaften, ganze Dörfer, Städte und Nachbarschaften unter Generalverdacht gestellt und verfolgt werden.typo3/ Dem <link https: www.ecoi.net en file local external-link-new-window external link in new>Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zufolge wurden ganze Städte und Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und entvölkert. Die Zahl der Binnenvertriebenen geht in die Millionen. Selbst einige humanitäre Akteure setzen ihre Arbeit wegen der unsicheren Lage aus.typo3/ <link https: www.frsh.de http: : www.amnesty.org en documents mde24 external-link-new-window>Amnesty International berichtet über die landesweit und systematisch gegen die Zivilbevölkerung und zivile Institutionen gerichtete Gewalt.typo3/ Auch das <link https: fragdenstaat.de dokumente sammlung external-link-new-window external link in new>Auswärtige Amt weist auf die Praxis des Verschwindenlassens hin und darauf, dass es keine verfolgungssicheren Gebiete in Syrien gibt.typo3/
Vor diesem Hintergrund ist das leichtfertige Gerede über angeblich sichere Gebiete, in die Syrer*innen abgeschoben werden könnten, wie es Bundesinnenminister und seine Kollegen aus Sachsen und Bayern dieser Tage in die Medien lancieren, fahrlässig und menschengefährdend.
Offenbar soll von interessierter politischer Seite das öffentliche Klima gegen syrische Flüchtlinge geschürt und so ein Abschiebungsbeschluss der im Dezember in Weimar anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) schon im Vorfeld populär gemacht werden.
„Wir appellieren an die schleswig-holsteinische Innenministerin Dr. Sütterlin-Waack, sich von dieser populistischen Strategie ihrer Kollegen im Bund und in einigen Ländern nicht vereinnahmen zu lassen“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Der Flüchtlingsrat erwartet von der Jamaika-Koalition, sich bei der IMK gegen den Paradigmenwechsel beim Abschiebungsschutz für Syrer*innen zu positionieren und mindestens für Schleswig-Holstein klar zu stellen, dass von hier aus keine Abschiebungen von syrischen Menschen in Risiken von Kriegsgewalt und Folter stattfinden werden.
Hintergrund:
Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in einen Folterstaat.
Eine Abschiebung in einen Folterstaat, mit akuter Gefahr für Leib und Leben ist menschenrechtswidrig. <link https: www.bundestag.de resource blob e5632bc349bdd5722303c06481316d7f wd-2-002-16-pdf-data.pdf external-link-new-window external link in new>Das Refoulement-Verbot aus Art. 3 EMRK gilt absolut und lässt –anders als Art. 33 Abs. 2 GFK – keine Ausnahmen zu. Der EGMR hat ausdrücklich und wiederholt festgestellt, dass der Refoulement-Schutz der EMRK ausnahmslos gilt und über den Schutz der GFK hinausgeht. Die menschenrechtlichen Vorgaben gehen daher dem allgemeinen Flüchtlingsschutz auch dort vor, wo die GFK eigentlich eine Rückschiebung erlauben würde.typo3/ Dieses Europarechtsstaatsgebot steht also Versuchen entgegen, mit dem Begriff des*der Gefährder*in Menschen abschiebungsreif zu behaupten.
Würde eine Person sehenden Auges der im Herkunftsland verbreiteten Folter oder Todesgefahr ausgeliefert werden, wäre die Bundesrepublik verantwortlich. Auch <link https: www.noz.de deutschland-welt niedersachsen artikel pistorius-keine-moeglichkeit-fuer-abschiebungen-nach-syrien external-link-new-window external link in new>Boris Pistorius, niedersächsischer Innenminister, hatte an die Einhaltung völkerrechtlicher Grundsätze appelliert.typo3/ Bei den Landesflüchtlingsräten steht darüber hinaus die Sorge im Raum, dass die Aufhebung des Abschiebestopps bei "Gefährder*innen" die Tür für weitere Aufweichungen öffne. Gleiches ist in der Praxis von Abschiebungen nach Afghanistan zu beobachten.
Das Ausmaß des Folterregimes Assads wird auch durch das aktuelle <link https: www.ecchr.eu fall prozessberichte-weltweit-erster-prozess-zu-folter-in-syrien external-link-new-window external link in new>Strafverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz deutlich, bei dem zwei Menschen syrischer Staatsbürgerschaft wegen in Syrien begangener Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt werdentypo3/. Das OLG Koblenz wendet das Weltrechtsprinzip an, bei dem Staaten auch Straftaten außerhalb der eigenen Justiziabilität verfolgen und verurteilen können, wenn Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen vorliegen. Es wäre indes doppelzüngig, wenn Deutschland mutmaßliche Folterer strafrechtlich verfolgt und gleichzeitig via Abschiebung den Folterknechten in Syrien zuarbeitet und neue Opfer schafft.
Kontakt: Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-55685640, <link>ml@frsh.de
Online-Fotoausstellung: <link https: www.frsh.de ausstellung external-link-new-window external link in new>Bilder von Tod, Zerstörung und kleinen Fluchten in Syrien