Das VG-Schleswig hat am 29.04.2009 entschieden, einem Kläger Prozesskostenhilfe im im Verfahren um die Bewegungsfreiheit eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers zu gewähren (Streitpunkt ist die Ausdehnung des Residenzbereiches von der Stadt Kiel auf das Land Schleswig-Holstein).