Völlig überraschend verkündete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 1. April 2014, dass keine neuen berufsbezogenen Sprachkurse mehr starten können. Der Grund: die Mittel aus der vergangenen ESF-Förderperiode seien bereits verbraucht (<link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf bamf-einstellung_esf-bamf-kurse_2014-04-01.pdf externen link in neuem>hier zum Schreiben). Damit stehen MigrantInnen fast ein Jahr lang (mit dem Start der neuen Förderperiode wird erst im April 2015 gerechnet) ohne Möglichkeit da, nach Besuch eines Integrationskurses ihre Sprachkenntnisse auf ein Niveau zu heben, das die Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit erlaubt.
Überdies sollen in der kommenden Förderperiode (2015-2018) laut Ausschreibung (Download <link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf wettbewerbsaufruf-esf-bamf-kurse_2015-2018.pdf externen link in neuem>hier) nur noch MigrantInnen zu den berufsbezogenen Sprachkursen zugelassen werden, die Arbeitslosengeld-II-Leistungen beziehen und bereits einen Integrationskurs besucht haben. Damit wären Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge komplett von der Förderung ausgeschlossen.
Asylsuchende und Personen mit einer Duldung haben kaum Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen. Sie können zwar im Rahmen freier Restplätze zu einem Integrationskurs zugelassen werden, müssen jedoch die Kosten (ca. 2.000 Euro) eigenständig tragen. Bislang hatten sie allerdings die Möglichkeit, sich als TeilnehmerInnen der Bleiberechtsnetzwerke (in Schleswig-Holstein das Netzwerk Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein) für diese Kurse anzumelden. Dies ist nun nicht mehr möglich.
„Die Entscheidung, die Förderung jetzt auslaufen zu lassen und später Asylsuchende auszuschließen, zeichnet sich weder durch Sachkenntnis noch Bedarfsgerechtigkeit aus!“ kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat, und argwöhnt: „Möglicherweise ist das Programm dem Bundesinnenministerium in Sachen Flüchtlingsintegration zu erfolgreich?!“
Weniger statt mehr Sprachförderung für Flüchtlinge – damit bricht die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag: "Asylsuchenden und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen". Darüber hinaus ist die Entscheidung äußerst inkonsequent: aktuell wird eine Gesetzesänderung vorbereitet, die Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland den Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt eröffnet. Ohne den vorherigen Erwerb von Deutschkenntnissen wird diese Regelung, die u.a. zu deutlichen Einsparungen im Bereich der Sozialleistungen führen könnte, weitgehend ins Leere laufen.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. schließt sich der Forderung des Deutschen Volkshochschulverbands, des BV Berufliche Bildung und des Verbands Deutscher Privatschulverbände (<link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf pm-esf-bamf_vhs_8.04.2014.pdf externen link in neuem>Presseerklärung vom 8.4.2014) an, mindestens eine Übergangsfinanzierung für berufsbezogene Sprachkurse für alle MigrantInnen bis zum Start der neuen ESF-Förderperiode zu gewährleisten.
Der Flüchtlingsrat begrüßt ebenso die aktuelle <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen>Initiative der Bundesländer Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen für einen Bundesratsstellungnahme, die Bundesregierung aufzufordern, mit Überbrückungsmitteln die auch von Flüchtlingen dringend nachgefragten Sprachkurse im laufenden Haushaltsjahr 2014 sicherzustellen.
Darüber hinaus fordert der Flüchtlingsrat auch im ESF-Folgeprogramm 2015ff die Teilnahmemöglichkeit von asylsuchenden sowie geduldeten Flüchtlingen sicherzustellen.
gez. Martin Link/Johanna Boettcher
LETZTE MELDUNG - Kiel, 30.4.2014.
ESF-BAMF-Sprachkurse gehen weiter!
Vor dem Hintergrund der dem zuständigen Bundesarbeitsministerium wohl auch aus anderen Bundesländern zahlreich zugegangenen Proteste hat die Bundesregierung die Entscheidung nochmal überdacht und weitere Mittel zur Förderung in 2014 ausgelobt. So verkündet eine <link file:1437 download herunterladen der datei>Pressemitteilung des BMAS am 30.4.2014, dass die Förderung auf Grundlage begrenzter Mittel zunächst weitergeht bis ab 2015 das neue ESF-Programm aufgelegt wird.
Für die Situartion in Schleswig-Holstein bedeutet diese Nachricht unter anderem, dass jetzt auch wieder Flüchtlinge mit noch nicht gesichertem Aufenthalt, soweit sie TeilnehmerInnen des Bleiberechtsnetzwerks<link http: www.landinsicht-sh.de> "Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein" sind, an einer Deutsch-Sprachförderung teilnehmen können.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. begrüßt diesen Richtungswechsel.
gez. Martin Link