Anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus am 21.3.2014 fordern der Flüchtlingsrat und der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein die Umsetzung der aktuellen Empfehlungen der <link http: www.coe.int t dghl monitoring ecri default_en.asp external-link-new-window externen link in neuem>Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI). Der am 25.02.2014 erschienene <link http: www.coe.int t dghl monitoring ecri library pressreleases external-link-new-window externen link in neuem>Deutschland-Bericht der Kommission sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Dies gilt besonders im Hinblick auf den Abbau struktureller Diskriminierung in Gesetzgebung und behördlicher Praxis.
Nach wie vor ist die Arbeitslosenrate von AusländerInnen zweimal so hoch wie die deutscher Staatsangehöriger. Auch sind MigrantInnen im Hinblick auf schulische Entwicklungsmöglichkeiten deutlich benachteiligt. ECRI kritisiert die polizeiliche Praxis des „Racial Profiling“, bei der Personen nicht aufgrund konkreter Verdachtsmomente sondern aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert werden. Auch der Schutz vor und die Verfolgung von rassistisch motivierten Straftaten wird als unzureichend eingestuft.
„Der Bericht bestätigt die in unserer Arbeit immer wieder festgestellte strukturelle Diskriminierung, die eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe behindert.“ erklärt Astrid Willer vom Projekt diffairenz beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. „Allein mit Blick auf den demografischen Wandel wird sich eine Willkommenskultur kaum nachhaltig verankern lassen, wenn damit nicht eine Antidiskriminierungskultur in allen gesellschaftlichen Bereichen damit einher geht.“ mahnt Hanan Kadri vom Projekt Netzwerke für eine Antisdiskriminierungskultur (NAKI) beim Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein.
Die beiden Organisationen schließen sich daher den Empfehlungen der Kommission an und möchten insbesondere folgenden Forderungen Nachdruck verleihen:
- Unterzeichnung des Protokolls Nr 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das ein allgemeines und umfassendes und uneingeschränktes Diskriminierungsverbot garantiert,
- Reform des Systems zur Erfassung und Nachverfolgung „rassistischer, fremdenfeindlicher, homophober und transphober” Zwischenfälle,
- Aufnahme rassistischer Motive als strafverschärfender Umstand in das Strafrecht,
- Verbot der Praxis des „Racial Profiling“,
- Ausdehnung des Wirkungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den öffentlichen Bereich,
- Aufstockung der Ressourcen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie Einrichtung von Antidiskriminierungsstellen in allen Bundesländern.
Die Kommission mahnt zudem dringend an, auch den Rassismus im öffentlichen gesellschaftlichen Diskurs in den Blick zu nehmen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Diffamierung von MigrantInnen aus Rumänien und Bulgarien als „Sozialbetrüger“. Die in dieser Diskussion erkennbaren rassistischen Ressentiments richten sich dabei insbesondere gegen Roma.
Vor diesem Hintergrund begrüßen Flüchtlingsrat und Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein ausdrücklich, dass die<link http: www.antidiskriminierungsstelle.de external-link-new-window externen link in neuem> Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Jahr 2014 zum Themenjahr gegen Rassismus ausgerufen hat. Dies bietet die Chance, das Thema verstärkt in den Fokus des öffentlichen Interesses zu rücken und Wege zur Bekämpfung von Rassismus und struktureller Diskriminierung in Bildung, am Arbeitsmarkt sowie in der behördlichen Praxis aufzuzeigen.
Kontakt:
- Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Projekt diffairenz im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, Tel. 0431-2595852, <link http: www.frsh.de>www.frsh.de
- Hanan Kadri, Antidiskriminierungsverband Schlesiwg-Holstein - advsh - e.V., Projekt NAKI-SH, Tel 0431-560277, <link http: www.advsh.de>www.advsh.de