Solche Szenarien werden künftig möglichweise noch viel zahlreicher werden. Denn in der EU-Kommission wird aktuell über eine Novelle der Dublin-Verordnung, Dublin IV, beraten. Demnach soll künftig regelmäßig über eine Zulässigkeitsprüfung Dublin-Flüchtlingen aus sicheren Drittländern und zur Rücknahme bereiten Herkunfts- und Transitländern der Asylzugang unabhängig von der Verfahrenszuständigkeit und Fluchtgründen verwehrt werden; die Abschaffung des Selbsteintritts (außer bei Familien) soll obligatorisch werden; regelmäßig verpflichtend sollen auch Rücküberstellungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vollstreckt werden; und schließlich ist die Ausweitung der Geltung der Bestimmungen von Dublin IV auch auf International Schutzberechtigte (verbunden mit dem totalen Ausschluss von sozialer Versorgung, Arbeitserlaubnis, Beschulung etc...) vorgesehen.
Downloads:
- <link file:4018 download file>Offener Brief der Initiative Escheburg hilft vom 14.9.2016
- <link file:3950 download file>Kurzübersicht zur geplanten Dublin IV Novelle, August 2016
- <link file:3951 download file>PROASYL-Positionspapier zur geplanten DublinIV-Reform, Juni-2016