Mit dem als Anlage beigefügten zweiten Länderschreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. April 2020 (Az.: M3-51000/2#5) werden ergänzend zum ersten
BMI-Länderschreiben vom 25. März 2020 (Anlage zu Erlass Nr. 2) zum Umgang mit aufenthaltsrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit den aktuellen Reisebeschränkungen und der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörden stehen, einige weitere Empfehlungen gegeben.
Die zweite Anlage BMI-Anwendungshinweise zu § 60 b AufenthG vom 14.4.2020 (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) sind unabhängig von der Gültigkeit dieses Erlasses bis auf Weiteres anzuwenden.