Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein (MILISH) hat mit dem 16.3.2020 Anwendungshinweise zu <link https: www.gesetze-im-internet.de aufenthg_2004 __25a.html external-link-new-window external link in new>§ 25a AufenthG - Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden - herausgegeben.
"Die Anwendungshinweise ergehen mit dem Ziel, den gesetzlichen Spielraum des § 25a aufzuzeigen und auszuschöpfen sowie eine einheitliche Anwendungspraxis der Zuwanderungsbehörden in Schleswig-Holstein zu schaffen. Damit soll dem Anliegen des Gesetzgebers, gut integrierten geduldeten Jugendlichen und Heranwachsenden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine eigne gesicherte Aufenthaltsperspektive zu eräöffnen, verstärkt entsprochen werden. Die Zuwanderungsbehörden in Schleswig-Holstein sind gehalten, von Amts wegen auch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25a bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu prüfen", erklärt das MILISH die Intension der neuen Anwendungshinweise.
Download des <link https: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 milish_20200316_anwendungshinweise-_25a.pdf external-link-new-window external link in new>25a-Erlass vom MILIGSH vom 16.3.2020
Hinweis: Ausführliche <link https: www.frsh.de fileadmin schlepper schl_98 s98_55-60.pdf external-link-new-window external link in new>Kommentierung des Erlasses zu §25a AufenthG von Torsten Döhring, Stellvertretender Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein, im Magazin Der Schlepper Nr. 98
Mehr Information: Der <link https: www.frsh.de artikel erlass-zur-aufenthaltsgewaehrung-bei-nachhaltiger-integration external-link-new-window external link in new>Erlass des MILIGSH zu § 25b AufenthG ist vom 16.7.2020. (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration).