Auch am diesjährigen <link https: de.wikipedia.org wiki internationaler_frauentag>Weltfrauentag (1) am 8. März sind fortbestehende rechtliche und gesellschaftliche Benachteiligungen wegen des Geschlechts in der Arbeitswelt zu beklagen. Für Frauen mit Migrationsgeschichte – und geflüchtete Frauen im Speziellen – potenzieren sich Ausgrenzungen. Sie erleben eine doppelte Diskriminierung: Als Frauen und als Menschen mit Migrationsgeschichte. Die Folgen des Pandemie-bedingten Lockdowns betreffen Migrantinnen besonders.
Über 50 Prozent der weltweiten Flüchtlinge, 42 Prozent der in Schleswig-Holstein Asyl Suchenden, sind Frauen und Mädchen. Das UNHCR berichtet, dass sie wegen Unterdrückung und Verfolgung aus politischen und religiösen Gründen, vor Witwenverbrennungen, genitalen Verstümmelungen oder Vergewaltigungen fliehen. Doch auch auf ihren Fluchtrouten, in den Elendslagern an den Rändern Europas werden sie Opfer von (sexueller) Gewalt, sexistischer Versklavung oder mindestens von geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Die von Milizen betriebenen Foltercamps in Libyen und selbst die EU-administrierten Zentren auf griechischen Inseln sind hier berüchtigt.
Doch selbst die Frauen, die es bis zu uns geschafft haben, kommen nicht zur Ruhe. Regelmäßig geraten sie in den Teufelskreis eines ihnen kaum verständlichen Asylverfahrens und verwehrter Bleibeperspektiven. Die Angst vor drohender Abschiebung und erschwerte Bedingungen beim Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt betreffen Frauen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrungen in besonderem Maße. Mit den Auswirkungen der Corona Pandemie hat sich deren Lage noch verschlechtert. Das Teilprojekt Faire Integration des Antidiskriminierungsverbands SH im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein bestätigt aus der Praxis seiner Arbeitsrechtsberatung heraus einen solchen Trend.
Speziell für die Unterstützung geflüchteter Frauen ergeben sich folgende aktuelle politische Handlungsbedarfe:
- Stärkere Berücksichtigung der im Zuge staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung erlittenen sexualisierten Gewalt als Asylanerkennungsgrund.
- Etablierung spezifischer behördenunabhängiger asyl- und aufenthaltsrechtliche Verfahrensberatungsangebote für Frauen in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie in der Fläche Schleswig-Holsteins.
- Die Stärkung der Rechte von Geflüchteten zur Familienzusammenführung und ein Ende des Systems bürokratischer Verschleppungen beim Familiennachzug.
- Die lückenlose Umsetzung nachhaltiger Schutzkonzepte für geflüchtete Frauen in Gemeinschaftsunterkünften des Landes und der Kommunen.
- Start einer frauenspezifischen Informationskampagne, um Aufklärungsdefizite und gezielt kolportierte Fehlinformationen zum Thema Impfen gegen Corona auszugleichen.
- Ausbau bedarfsorientierter Angebote zum Spracherwerb, zur Weiterbildung und zur Arbeitsmarktintegration in Kombination mit Angeboten zur Kinderbetreuung. Auch Frauen und vor allem Mütter mit Migrationsgeschichte und Fluchterfahrung müssen in ihrer Doppelrolle als Arbeitende und sich Weiterbildende wahrgenommen werden.
Die Gleichberechtigung oder gar Gleichstellung von Männern und Frauen und besonders von Frauen mit Migrationsgeschichte ist gerade in Bezug auf den Arbeitsmarkt bisher nicht erreicht. Darüber hinaus wirken sich laut <link https: www.netzwerk-iq.de fileadmin redaktion downloads fachstelle_einwanderung publikationen_2021>Minor (2) die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie negativ auf ihre Beschäftigungsaussichten und Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen aus. Sie sind häufiger als Männer von – z.T. rechtswidrigen – Entlassungen oder der Unterbrechung von Angeboten zur Arbeitsmarktintegration betroffen.
Als Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. setzen wir uns auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Arbeit der migrationsspezifischen Integrationsnetzwerke IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, Alle an Bord! und Mehr Land in Sicht! dafür ein, insbesondere Frauen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrungen auf ihrem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt zu unterstützen! Weitere Informationen zu den Integrationsförderangeboten des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und seiner Netzwerkpartner finden sie unter:
- <link http: www.frsh.de>www.frsh.de
- <link http: www.iq-netzwerk-sh.de>www.iq-netzwerk-sh.de
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Pressekontakt: Kirsten Richter, Astrid Willer, Martin Link, <link>public<link>@frsh.de, T. 0431-735 000