Mustafa ist 16 Jahre alt und kommt aus Somalia. Anfang 2009 gelangt er über Sudan, Libyen und über das Mittelmeer als Boat-Flüchtling nach Malta. Dort lebt er wie im Gefängnis über ein Jahr in einer Art geschlossenem Lager.
Schließlich gelingt es ihm weiter nach Schweden zu fliehen, wo er Asyl beantragt. Die schwedischen Behörden drohen jedoch aufgrund des Dublin II-Abkommens, das den ersten EU-Zufluchtsstaat für zuständig erklärt, die Rückschiebung nach Malta an.
Seine dortigen Erlebnisse und die Angst von Malta weiter nach Somalia abgeschoben zu werden, bewegen Mustafa wieder zur Flucht. Er gelangt nach Deutschland und stellt hier abermals einen Asylantrag. Behördlicherseits wird er anders als in Schweden für älter gehalten und gilt fortan als volljährig, so dass er in der Gemeinschaftsunterkunft in der ehemaligen Scholz-Kaserne in Neumünster untergebracht wird. Dort hofft er seit neun Monaten auf eine Annahme seines Asylantrages. Nun hat das Verwaltungsgericht Schleswig einen Eilantrag auf Selbsteintritt der Bundesrepublik abgelehnt. Damit ist besiegelt, dass er nach Schweden zurück muss. In Schweden droht aber die Rückschiebung nach Malta …- ein Teufelskreis.
Der Bundesinnenminister hat im Juni dieses Jahres zugesagt, 150 Flüchtlinge aus Malta aufzunehmen wegen der Überlastung der dortigen Aufnahmestrukturen. Malta kann zur Zeit weder ein geregeltes Asylverfahren noch eine angemessene Versorgung und Unterbringung für Flüchtlinge gewährleisten. Diesem Umstand wird der Aufnahmebeschluss, wenn auch nur in geringem Umfang, gerecht. Wenn aber gleichzeitig Menschen Gefahr laufen wieder dorthin abgeschoben zu werden, wird dieser Beschluss ad absurdum geführt. Kurz nach dem Beschluss mussten AnwältInnen und UnterstützerInnen mit viel Einsatz einen Flüchtling in Schleswig-Holstein und vorgestern einen Flüchtling in Frankfurt vor der Rückschiebung nach Malta bewahren.
Die Europäische Flüchtlingspolitik droht zu einem Verschiebebahnhof zu verkommen, der Flüchtlingsschutz und Flüchtlinge wie Mustafa kommen dabei unter die Räder. “Wenn Malta keinen Schutz gewährleisten kann, muss dies eben Deutschland tun und seine Möglichkeit des Selbsteintritts nutzen,” so Astrid Willer vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Der Flüchtlingsrat fordert einen Stopp der Rückschiebungen nach Malta und - in Fällen wie dem von Mustafa - den Selbsteintritt Deutschlands, auch dann, wenn eine Rückschiebung nach Malta durch ein anderes EU-Land droht. Nach zweieinhalb Jahren Odyssee braucht Mustafa einen Ort, wo er in Sicherheit und Freiheit leben kann.
gez. Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T: 0431-735000, <link>office@frsh.de
zum Hintergrund:
<link http: www.proasyl.de de presse detail news keine_abschiebungen_nach_malta>
www.proasyl.de/de/presse/detail/news/keine_abschiebungen_nach_malta/
<link fileadmin schlepper schl_55-56 s55-56_iii-iv.pdf>
www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_55-56/s55-56_III-IV.pdf
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