Bild: Tim Eckhorst.
Zum bundesweiten <link http: familienlebenfueralle.net gemeinsam-fuer-familiennachzug-und-grundrechte>Aktionstag Familiennachzug rufen Unterzeichnende des <link artikel schleswig-holstein-muss-sich-fuer-den-schutz-des-familienlebens-einsetzen-familien-gehoeren-zusammen>Appells „Schleswig-Holstein muss sich für den Schutz des Familienlebens einsetzen. Familien gehören zusammen!“ zu einem politischen Laternenumzug in Kiel auf. Groß und Klein ziehen am 1. Februar 2019 um 17 Uhr mit bunten Laternen vom Asmus-Bremer-Platz in Kiel nach Düsternbrook, um ihren Appell zur Staatskanzlei des Ministerpräsidenten und Bunderatspräsidenten Daniel Günther zu bringen.
Wir rufen den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther dazu auf, seine Bundesratspräsidentschaft zu nutzen, um darauf hinzuwirken, dass der verfassungs-, europa- und völkerrechtlich garantierte Schutz der Familie für Flüchtlingsfamilien in Deutschland Realität wird.
Genau vor einem Jahr, am 1. Februar 2018 hat der Deutsche Bundestag entschieden, den Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär Geschützten weiter auszusetzen und ein neues Gesetz zur Regelung des Familiennachzugs zu erlassen.
Mit dem „Familiennachzugsneuregelungsgesetzt“ vom 1.8.2018 wurde ein Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär geschützte Personen in Deutschland endgültig abgeschafft. Das mögliche monatliche Kontingent der Visa für den Familiennachzug subsidiär Geschützter (1.000 Visa/Monat) schafft ein willkürliches Gnadenrecht. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Das mehrstufige Antragsverfahren ist kompliziert und langsam, so dass bis Ende November 2018 nur 1.562 Visa ausgegeben wurden. In Schleswig-Holstein waren es bis September lediglich ZWEI Visa. Das Gesetz ist ein wirkungsvolles Instrument, um Familiennachzug zu verhindern.
Gleichzeitig verhindern Rechtsklagen und bürokratische Hürden auch bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben. Das gilt zum Beispiel, wenn für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern nicht beschaffen können
Allgemeiner Studierenden Ausschuss Christian-Albrechts-Universität zu KielAntidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein; Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V.; Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein; Elisabeth Hartmann-Runge, Flüchtlingsbeauftragte des Ev. Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg; Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Schleswig-Holsteinischen Landtags; Flüchtlingsbeauftragte des Ev. Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg; Flüchtlingsbeauftragter des Ev. Luth. Kirchenkreises Ostholstein; Diakonisches Werk Schleswig-Holstein; DGB Kiel Region; Flüchtlingshilfe Flensburg; Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.;FÖRDErverein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.; Humanistische Union – Beratung für Frauen, Familien und Jugendliche e. V., lifeline e. V.; Das Lübecker Flüchtlingsforum e. V.; Omas gegen rechts Kiel; Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein; PETZE-Institut für Gewaltprävention; Der Runde Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel; Seebrücke Kiel; Solizentrum Lübeck; #wirsagenMOIN; ZBBS e. V. fordern:
- Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss wiederhergestellt werden.
- Der Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss erleichtert werden.
- Familiennachzug muss auch außerhalb der Kernfamilie effektiv möglich sein.
- Bürokratische Hürden müssen abgebaut und Wartezeiten verringert werden.
- Finanzielle Unterstützung der Familienzusammenführung.
- Zügige Familienzusammenführung im Dublin-Verfahren.
- Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands.
<link https: frsh.de artikel schleswig-holstein-muss-sich-fuer-den-schutz-des-familienlebens-einsetzen-familien-gehoeren-zusammen external link in new>Der vollständige Appell