Unterzeichner*innen des Appells „<link https: www.frsh.de artikel familien-gehoeren-zusammen-schleswig-holstein-muss-sich-fuer-den-schutz-des-familienlebens-einsetzen>Familien gehören zusammen!“ rufen am 1. Februar 2019 um 17 Uhr Groß und Klein dazu auf, mit bunten Laternen vom Asmus-Bremer-Platz in Kiel nach Düsternbrook zu ziehen. Um 18:30 Uhr soll vor der Staatskanzlei der Appell an Minister- und Bundesratspräsidenten Daniel Günther übergeben werden.
Der Appell steht im Kontext des bundesweiten <link http: familienlebenfueralle.net gemeinsam-fuer-familiennachzug-und-grundrechte>Aktionstags für Familiennachzug und Grundrechte und wurde von über 50 Personen und Organisationen, u.a. aus Kinder- und Jugendarbeit, Flüchtlingshilfe, Antidiskriminierungsstellen, Kirchen, Gewerkschaften und Parteien, unterzeichnet.
Genau vor einem Jahr, am 1. Februar 2018 hat der Deutsche Bundestag entschieden, den Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär Geschützten weiter auszusetzen und ein neues Gesetz zur Regelung des Familiennachzugs zu erlassen.
Mit dem „Familiennachzugsneuregelungsgesetzt“ vom 01.08.2018 wurde ein Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär geschützte Personen in Deutschland endgültig abgeschafft. Das mögliche monatliche Kontingent der Visa für den Familiennachzug subsidiär Geschützter (1.000 Visa/Monat) schafft ein willkürliches Gnadenrecht. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Das mehrstufige Antragsverfahren ist kompliziert und langsam, so dass bis Ende November 2018 nur 1.562 Visa ausgegeben wurden. In Schleswig-Holstein waren es bis September lediglich ZWEI Visa.
„Das Gesetz ein wirkungsvolles Instrument, um Familiennachzug zu verhindern“, erklärt Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Gleichzeitig verhindern Rechtslagen und bürokratische Hürden auch bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben. Das gilt zum Beispiel, wenn für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus vielen Ländern nicht beschaffen können.
Die Teilnehmer*innen demonstrieren für
- Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss wiederhergestellt werden,
- Geschwisternachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen muss erleichtert werden,
- Familiennachzug muss auch außerhalb der Kernfamilie effektiv möglich sein,
- Abbau bürokratischer Hürden,
- finanzielle Unterstützung der Familienzusammenführung,
- zügige Familienzusammenführung im Dublin-Verfahren,
- Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands.
Zu der Demonstration rufen gemeinsam auf:
Allgemeiner Studierenden Ausschuss Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein; Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e. V.; Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein; Elisabeth Hartmann-Runge, Flüchtlingsbeauftragte des Ev. Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg; Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Schleswig-Holsteinischen Landtags; Flüchtlingsbeauftragte des Ev. Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg; Flüchtlingsbeauftragter des Ev. Luth. Kirchenkreises Ostholstein; Diakonisches Werk Schleswig-Holstein; DGB Kiel Region; Flüchtlingshilfe Flensburg; Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.;FÖRDErverein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.; Humanistische Union – Beratung für Frauen, Familien und Jugendliche e. V., lifeline e. V.; Das Lübecker Flüchtlingsforum e. V.; Omas gegen rechts Kiel; Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein; PETZE-Institut für Gewaltprävention; Der Runde Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel; Seebrücke Kiel; Solizentrum Lübeck; #wirsagenMOIN; ZBBS e. V.
Appell: <link https: www.frsh.de artikel familien-gehoeren-zusammen-schleswig-holstein-muss-sich-fuer-den-schutz-des-familienlebens-einsetzen>
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gez. Martin Link, public(at)frsh.de, T.: 0431 55685360