Der aktualisierte <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl19 drucks drucksache-19-00939.pdf external-link-new-window external link in new>Gesetzentwurf enthalte unangemessene Härten. Außerdem habe die Koalition keine der konstruktiven Verbesserungsvorschläge aus der Anhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages im vergangenen Januar aufgenommen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Das Gesetz soll heute in zweiter Lesung beraten werden.
Bei der Anhörung Ende Januar hatten Landesbeauftragte, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Anwälte, Richter sowie Polizisten einhellig Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und grundlegende Veränderungen eingefordert. Bemängelt wurden unter anderem mögliche Inhaftierungen von Familien und Minderjährigen, unzureichende behördenunabhängige Angebote für eine Verfahrensberatung sowie zu restriktive Handy- und Internetregelungen. Stattdessen wurde auf die zwischen 2003 bis 2014 gesammelten Erfahrungen in der ehemaligen Abschiebungshafteinrichtung in Rendsburg verwiesen. Dort gab es eine unabhängige Verfahrungsberatung. Außerdem konnten Inhaftierte über eigene Mobiltelefone, Bargeld und Medikamente verfügen.
Diakonie-Vorstand und Landespastor Heiko Naß bedauert, dass die Landesregierung im <link file:5511 download file>überarbeiteten Gesetzentwurf die Kritik und Verbesserungsvorschläge nicht berücksichtigt hat. „Eher das Gegenteil ist eingetreten“, sagt Heiko Naß. „Der aktuelle Entwurf enthält zusätzliche Härten. Dazu gehören umfangreiche Regelungen zu einer möglichen Fixierung von psychisch auffälligen Inhaftierten. Das lehnen wir ab. Psychisch erkrankte Geflüchtete gehören nicht in eine Haftanstalt, sondern sollten in entsprechenden Kliniken behandelt werden.“
Abgesehen von den einzelnen Kritikpunkten lehnen Diakonie und Flüchtlingsrat die geplante Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt grundsätzlich ab. „Flucht ist kein Verbrechen!“, betont Martin Link vom Flüchtlingsrat. „Das neue Gesetz trägt dazu bei, die Integrität von Menschen zu beschädigen, die nichts verbrochen haben, als hierzulande vergeblich Schutz zu beantragen. Hinzu kommen die Erfahrungen mit der ehemaligen Abschiebehaftanstalt in Rendsburg. Sie haben gezeigt, dass Zwangsmaßnahmen wenig dazu beitragen, die Ausreisepflicht von Betroffenen durchzusetzen.“ Nach Angaben des damaligen Landesbeirates für den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein wurden beispielsweise 2013 nur sieben Prozent der 254 in Rendsburg einsitzenden Menschen in ihr Herkunftsland zurückgeführt.
Für Rückfragen:
Friedrich Keller, Pressesprecher, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Tel: 04331-593 197; Mobil: 0174-94 500 90
E-Mail: presse@diakonie-sh.de