Neben der viel diskutierten Einreise von Drittstaatler*innen, um in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, gibt es Möglichkeiten der Einreise zur Familienzusammenführung, zur Erwerbstätigkeit, zu Ausbildungszwecken etc. Dabei muss nach verschiedenen Gruppen von Drittstaatler*innen und EU-Bürger*innen unterschieden werden, welche teilweise visumsbefreit sind. Die Situation von Drittstaatler*innen, welche in anderen EU-Ländern bereits über einen Aufenthaltstitel verfügen, wird ebenfalls thematisiert werden.
Gleichzeitig soll die Fortbildung einen Überblick darüber geben, wie und wann für eine Beschäftigung ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die Beschäftigungsverordnung (BeschV) regeln dazu eine Vielzahl von Möglichkeiten. Dabei kommt es unter anderem darauf an, welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen besitzen, um was für eine Tätigkeit es sich handelt (qualifiziert/unqualifiziert, Bezahlung, etc.) und die Dauer der Beschäftigung. Des Weiteren soll dargestellt werden, welche Stellen für die Entscheidung zuständig sind. Dabei kommen den Botschaften, den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und teilweise anderen Fachbehörden besondere Aufgaben zu.
Referent: Rechtsanwalt Claudius Brenneisen.
Wann: 6. Februar 2019, 10 – 16 Uhr
Wo: CJK (Christian Jensen Kolleg), Kirchenstraße 4 – 13, 25821 Breklum, Nordfriesland
Anmeldung: <link>berner@erw-breklum.de (bis 25. Januar 2019)
Teilnahmebeitrag: 25 € zu entrichten bar vor Ort (enthalten ist die Verpflegung)
eine Kooperationsveranstaltung von: