Am 7. September hat die Auszahlung des sogenannten „Kinderbonus“ begonnen. Besonders stark durch die Pandemie belastete Familien sollen mittels eines einmaligen Bonus gestärkt werden. Deutlich wird jetzt allerdings: ganz bewusst hat die Bundesregierung von Union und SPD dabei Familien mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ausgeschlossen, ebenso wie Familien mit verschiedenen humanitären Aufenthaltstiteln.
Wir schließen uns der u.a. von der der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA e.V.) veröffentlichten Kritik an. Denn hierbei handelt es sich um eine migrationspolitisch motivierte Diskriminierung von Kindern aufgrund des 'falschen' Aufenthaltsstatus. Sie trifft diejenigen besonders hart, die ohnehin aufgrund der nicht existenzsichernden Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Lagerunterbringung besonders von Armut und Exklusion betroffen sind. Das Argument eines vermuteten nur vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland trägt zur Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung dabei nicht: Denn vom Kindergeld (und damit auch vom Kinderbonus) ausgeschlossen sind auch Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig oder dauerhaft in Deutschland leben werden. So sind auch Asylsuchende aus Syrien nicht anspruchsberechtigt, obwohl sie nach wie vor zu annähernd hundert Prozent einen Schutzstatus erhalten. Und auch Personen mit einer Ausbildungsduldung sind ausgeschlossen, obwohl sie versicherungspflichtig arbeiten und dauerhaft hier leben werden. Diese Ungleichbehandlung ist sozialpolitisch völlig inakzeptabel und widerspricht den erklärten Zielen des Konjunkturpakets, die da sind: „die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln, im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern, (…), junge Menschen und Familien unterstützen“.
„Der bewusste Ausschluss von geflüchteten Familien ist in seiner Kleinlichkeit außerordentlich beschämend und stellt einen rechtsstaatlich zweifelhaften Diskriminierungstatbestand dar. In Zeiten von Corona wird von Regierungsmitgliedern immer wieder betont, dass wir alle gemeinsam diese Pandemie meistern wollen. Jetzt wird mit solchen Entscheidungen deutlich, dass hier lebende Geflüchtete zwar Integrationsleistungen erbringen und alle Lasten mittragen sollen, bei gleichem Leidensdruck unter der Pandemie aber von einer sozialen Anerkennung wie dem Kinderbonus ausgeschlossen sind“, protestiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schlöeswig-Holstein.
gez. Martin Link