Zwei Anträge waren von Bündnis 90 / Die Grünen eingebracht worden. In der Abstimmung hatten sich die Forderungen nach Verlängerung der Gesetzlichen Altfallregelung (§104 a+b AufenthG) für langjährig geduldete Flüchtlinge und zur Einrichtung einer regelmäßigen Flüchtlingsaufnahmekontingentes im Zuge des Resettlement-Programms die notwendigen parlamentarischen Mehrheiten gefunden.
Für bundesweit gut 35.000 zuvor seit vielen Jahren aufenthaltsrechtlich nur geduldeter Menschen entscheidet sich bis zum 31.12.2009, ob sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten oder nicht <link http: www.frsh.de presse pe_07_07_09.htm>(weitere Informationen). Denn die Hälfte der zuvor langjährig geduldeten Menschen, die einen Aufenthaltsstatus auf der Basis der seit Sommer 2007 geltenden Altfallregelungen erhalten hat, besitzt nur eine Aufenthaltserlaubnis ''auf Probe''. Am Ende dieses Jahres droht ihnen der Rückfall in Kettenduldung und nicht durchsetzbare Ausreisepflicht.
Durch den zweiten Antrag ist vom Landtag ein deutlichen Zeichen für eine offensive Flüchtlingsaufnahme im Rahmen des Resettlement-Programms gesetzt. Das Resettlement ist ein vom UNHCR moderiertes Programm, das sich insbesondere gegenüber europäischen Staaten um jährliche Aufnahmekontingente besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge bemüht. Nun gibt es neben dem Ratsbeschluss aus der Landeshauptstadt Kiel den bundesweit ersten Landtagsbeschluss für ein regelmäßiges Resettlement <link http: www.safe-haven.org external-link-new-window externen link in neuem>(weitere Informationen).
Die Kampagne "safe haven - Für ein Resettlement-Programm in Schleswig-Holstein" und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßen die Beschlüsse des Landtages. Weitere Verbesserungen der Flüchtlingspolitik werden für die nächste Landtagsperiode erwartet.
gez. Andrea Dallek