Trotz der bekannten seit Monaten eskalierenden willkürlichen Regierungsgewalt gegen Oppositionelle in der Arabischen Republik Syrien, sind der Flüchtlingsorganisation verschiedentlich Fälle bekannt geworden, bei denen ausreisepflichtige Personen aus Syrien seitens der zuständigen Behörden mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen belegt worden sind. Syrische Flüchtlinge gehören zu einer der größten Gruppen von Asylantragstellern in Schleswig-Holstein.
In Syrien gilt allein die Stellung eines Asylantrages im Ausland als Straftatbestand und führt regelmäßig zu politischer von Folter begleiteter Haft. Syrische Exilierte werden - wie seit Jahren bekannt ist (vgl. <link http: www.proasyl.de de presse detail news bespitzelung_der_exilsyrer_wurde_bisher_bagatellisiert external-link-new-window externen link in neuem>PE PRO ASYL v. 8.2.2012) - auch im deutschen Exil weitgehend unbehelligt durch Agenten der syrischen Geheimdienste überwacht und ausgeforscht. Erst jüngst sind wieder zwei solcher Spione in Berlin verhaftet worden. Rückkehrende Flüchtlinge waren schon immer vor dem strafrechtlichen und dem Denunziationshintergrund - und sind es verstärkt unter den derzeit herrschenden Bedingungen in Syrien - erheblich durch staatliche Gewaltmaßnahmen gefährdet. Der Kieler Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich auf dem verfügten auf sechs Monate befristeten Abschiebestopp nicht auszuruhen. Trotz aller von VertreterInnen der Bundesregierung geäußerten Kritik gegen die staatliche Gewalt und erhobener Rücktrittsforderungen gegenüber Präsident Baschar Al Assad, ist das bestehende <link file:491 external-link-new-window externen link in neuem>deutsch-syrische Rücknahmeabkommen nach wie vor in Kraft. Gemäß dieses Abkommens sind grundsätzlich alle über Syrien nach Deutschland eingereisten und hier nicht anerkannten Flüchtlinge der Auslieferung an das syrische Verbrechersystem anheimgestellt.
"Wer A sagt, sollte auch B sagen." erklärt Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein und fordert: "Die Landesregierung sollte gegenüber dem Bund die Aufkündigung des deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens einfordern." Denn bei Fortbestehen des Abkommens würde das Damoklesschwert der drohenden Abschiebungen schon in einem halben Jahr wieder über den Köpfen der in Schleswig-Holstein lebenden ausreisepflichtigen Menschen aus Syrien aufgehängt.
gez. Martin Link
Wortlaut des deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens: <link file:491 _blank external-link-new-window externen link in neuem>
www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/bmi_rueck_syr_14.7.08.pdf
<link file:1041 download herunterladen der datei>Anhang: Pressemitteilung und Syrien-Abschiebestopp des Justizministers als pdf