Im Schnellverfahren will die Koalition eine neue Verschärfungsrunde im Ausländerrecht einläuten. Offensichtlich sollen populistische Verschärfungen im Gegenzug zum Bleiberecht für einen kleinen Teil der bis dato aufenthaltsrechtlich nur "Geduldeten" erkauft werden. Dabei wollen die Koalititonäre das Gesetz offenbar durchpauken: Am 14.03. werden im Innenausschuss des Bundestages die Expert/innen gehört. Am 16.03. entscheidet der Bundestagsinnenausschuss, am 17.03. soll der Bundestag entscheiden.
Der schleswig-holsteinische FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL sehen die geplanten Änderungen, die eine Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nicht nur bei Nichtteilnahme sondern bei Nichtbestehen eines Sprachtests vorsehen, als blanken Populismus und durchsichtigen Versuch der Ablenkung von den tatsächlichen Integrationshemmnissen an. Seit Einführung der Integrationskurse beklagen Fachorganisationen, dass nicht ausreichend Kursplätze für alle Interessierten bzw. zur Teilnahme Verpflichteten verfügbar seien. Die Bundesregierung sollte besser ein bedarfsgerechtes Angebot an Sprachkursen schaffen anstatt Migrantinnen und Migranten zum Sündenbock politischer Unterlassungssünden zu machen und sie als “Integrationsverweigerer” zu stigmatisieren.
Eine Politik, die noch im vergangenen November auch von der schleswig-holsteinischen Landesregierung scharf kritisiert wurde: "Das Interesse der Zuwanderinnen und Zuwanderer, Deutsch zu lernen, ist unvermindert hoch. Die angebliche Integrationsverweigerung ist weitestgehend eine Mär", erklärte Justizminister Emil Schmalfuß am 30.11.2010. Seit 2005 hätten in Schleswig-Holstein rund 17.600 Zuwanderinnen und Zuwanderer einen Integrationskurs besucht. Dabei räumte der Minister Versorgungsdefizite ein: Zwischen der Verpflichtung zur Kursteilnahme und dem tatsächlichen Kursbeginn könnten zum Teil erhebliche zeitliche Verzögerungen entstehen. da u.a. das Kursangebot in einigen Regionen nicht ausreiche.
In dem aktuellen Gesetzesentwurf ist die vom Bundesrat vorgeschlagene "Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche" enthalten - allerdings mit erheblichen Verschlechterungen. Der Bundesrat hatte im Dezember 2010 eine neue Regelung vorgeschlagen, wonach Jugendliche nach sechsjährigem Aufenthalt und ebenso langem “erfolgreichen” Schulbesuch ein Bleiberecht erlangen können. FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL kritisieren, dass der aus Sicht von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen ohnehin schon restriktive Vorschlag des Bundesrates nun noch weiter verschärft werden soll und eine allgemeine Bleiberechtsregelung offenbar ad acta gelegt werden soll.
Mit dem sogenannten Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche wird ein Großteil der Geduldeten schlicht übergangen. PRO ASYL schätzt, dass nur etwa 7.000-7.500 Personen von dem Bleiberecht profitieren würden. Für das Gros der bundesweit ca. 86.000 Geduldeten (1.700 in SH), von denen rund zwei Drittel bereits länger als sechs Jahre in Deutschland leben, würde es wieder keine Lösung geben.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll das Bleiberecht für die Eltern der gut integrierten Jugendlichen abweichend vom Bundesratsvorschlag unter erheblich strengeren Anforderungen erteilt werden. Der Bundesrat ließ eine “überwiegende Lebensunterhaltssicherung” seitens der Eltern ausreichen und berücksichtigt damit, dass die Betroffenen über Jahre vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gesetzlich ausgegrenzt wurden. Dagegen will die Bundesregierung nun eine "vollständige Lebensunterhaltssicherung" voraussetzen. Damit wäre für die Eltern das Bleiberecht schlicht nicht erreichbar und sie müssten spätestens bei Volljährigkeit ihrer bleiberechtigten Kinder ausreisen.
Auf Bedenken stößt weiterhin das Kriterium eines “erfolgreichen Schulbesuchs”. Es ist mit einem vertrauensvollen Lehrer-Schüler-Verhältnis unvereinbar, dass Einschätzungen von Schulen und Lehrern darüber entscheiden, ob die Betroffenen abgeschoben werden oder nicht. Was ein "erfolgreicher" Schulbesuch sein soll, ist so unbestimmt, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Die Vorgriffsregelungen verschiedener Länder haben bereits gezeigt, dass es zu einer extrem uneinheitlichen Anwendung dieses Kriteriums kommt.
Der Kieler FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL appellieren an die politisch Verantwortlichen, eine bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen, die sich an den Realitäten der in Deutschland und in Schleswig-Holstein lebenden Menschen orientiert und auch in Zukunft den langjährig hier Lebenden eine wirkliche Perspektive eröffnet.
Astrid Willer, FLÜCHTLINGSRAT Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-735 000, <link>office(at)frsh.de
Bernd Mesovic, PRO ASYL e.V., Tel. 069 23 06 95, <link>presse(at)proasyl.de
Verliebt, verlobt, verdächtig? Tagung mahnt Änderungen des geplanten "Zwangsehebekämpfungsgesetzes" an: <link http: www.frsh.de presse pe_va_11_02_11.htm _blank>
www.frsh.de/presse/pe_va_11_02_11.htm
Hier geblieben. Anforderungen an eine neue Bleiberechtsregelung: <link http: www.proasyl.de fileadmin fm-dam a_startseite_und_aktionsseiten startseite anforderungen_neue_bleiberechtsregelung_2011.pdf _blank>