Der Flüchtlingsrat schließt sich der heute erhobenen Forderung der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL an, Zurückschiebungen nach Griechenland umgehend einzustellen (siehe unten). Auch das <link http: www.frsh.de schl_43 s43_34-37.pdf>UN-Flüchtlingshochkommissariat fordert jüngst (16.4.08) ein Ende der Zurückschiebung von Schutz- und Asylsuchenden nach Griechenland.
Zahlreiche insbesondere irakische und kurdische Flüchtlinge kommen auf ihrem Fluchtweg, der nicht selten über Griechenland führt, auch durch Schleswig-Holstein. In Skandinawien erhoffen sie sich ein großzügiges Bleiberecht. Doch hierzulande aufgegriffen, kommt es in Konsequenz der europäischen <link http: www.frsh.de schl_dubii inhalt_sdub.html>Dublin-II-Verordnung zu zahlreichen Zurückschiebungen in die für die betroffenen Flüchtlinge gem. europäischer Verordnung zuständigen EU-Mitgliedsländer. 56 Zrückschiebungen wurden allein 2007 durch schleswig-holsteinische Behörden vollzogen; die Zahl der darüber hinaus ebenfalls aus SH durch die Bundespolizei vollzogenen Zurückschiebungen ist nicht bekannt.
Wer aber auf diesem Wege zurück nach Griechenland gerät, wird Opfer einer menschenrechtswidrigen Behandlung und findet sich nicht selten allzu schnell und ohne Asylprüfung am Ende rechtswidriger Kettenabschiebungen in seinem Herkunftsland wieder. <link http: www.frsh.de schl_43 s43_45.pdf>Griechische FlüchtlingshelferInnen berichten darüber hinaus über aktuelle Bedrohungen und Einschüchterungen von UnterstützerInnen durch die Polizei.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert das Innenministerium und das Landesamt für Ausländerangelegenheiten auf, die <link http: www.frsh.de pdf d-ii-urteil_25.04.08.pdf>Gießener Gerichtsentscheidung vom 25. April 2008 zum Anlass für einen Zurückschiebungsstopp nach Griechenland zu nutzen.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
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DOKUMENTATION:
PRO ASYL - Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
PRESSEERKLÄRUNG
Fankfurt/M., 29. April 2008
VG Gießen setzt Überstellung einer afghanischen Flüchtlingsfamilie nach Griechenland aus!
Fairer und effektiver Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet.
PRO ASYL: Die Menschenrechtsverletzungen der griechischen Asylpraxis werden endlich von der deutschen Justiz wahrgenommen
Mit <link http: www.frsh.de pdf d-ii-urteil_25.04.08.pdf>Beschluss vom 25. April 2008 hat das Verwaltungsgericht Gießen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, eine asylsuchende Familie aus Afghanistan für vorläufig sechs Monate nicht nach Griechenland zu überstellen. Sie hätten "seitens der griechischen Behörden mit der Abschiebung nach Griechenland ein menschenrechtswidriges und europäisches Recht verletzendes Verfahren fürchten müssen. Ein fairer und effektiver Zugang zum Asylverfahren sei in Griechenland nicht gewährleistet. Deshalb müssten die Afghanen mit irreversiblen Nachteilen von einer Inhaftierung bis zur Obdachlosigkeit rechnen. Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung soll dem Bundesamt die Möglichkeit eingeräumt werden, die Erwägungen des Gerichtes zu berücksichtigen und ggf. die Bereitschaft zu erklären, das Asylverfahren in Deutschland weiterzuführen (Selbsteintritt).
Damit hat erstmalig ein deutsches Gericht die erdrückende Faktenlage zur asylrechtlichen Situation in Griechenland und den alltäglichen Menschenrechtsverletzungen zur Kenntnis genommen und angemessen bewertet. Neben Auskünften von UNHCR wurden auch der Griechenlandbericht von PRO ASYL ?The truth may be bitter, but it must be told? und die ?für das Gericht glaubhaften Aufzeichnungen? des Europareferenten von PRO ASYL herangezogen, der das Schicksal eines nach Griechenland Abgeschobenen dort vor Ort recherchiert hat.
Bislang hatten deutsche Verwaltungsgerichte in Verfahren, bei denen es um die Zulässigkeit der Verbringung von Asylsuchenden in den für sie formal zuständigen EU-Staat geht, wenig Bereitschaft erkennen lassen, sich mit der tatsächlichen Situation in Griechenland auseinanderzusetzen, sondern sich auf die Grundsatzrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Drittstaatenregelung zurückgezogen, wonach Asylsuchende sich gegen die Zuständigkeit Griechenlands grundsätzlich nicht wenden können.
Die feststellbare Verletzung europäischen Rechts durch Griechenland, die mit Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen einhergehe, sei ein vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 1996 noch nicht absehbarer und berücksichtigungsfähiger Sonderfall, so das VG. Der Zuständigkeitsregelung für Asylverfahren, die sogenannte Dublin II-Verordnung, liege die im EU-Recht verankerte Erwägung zugrunde, dass Flüchtlingen in allen EU-Mitgliedsstaaten ein gleichwertiges Asylverfahren offen stehe. Dies sei jedoch in Griechenland nicht der Fall.
PRO ASYL begrüßt, dass nach Gerichten in England, Belgien und den Niederlanden nun auch ein deutsches Gericht in dem vom Rechtshilfefonds von PRO ASYL unterstützten Fall gegen eine Überstellung nach Griechenland entschieden hat. Finnland und Norwegen, das nicht Mitgliedsstaat der EU ist, aber das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, haben generell die Entscheidung getroffen, bis auf weiteres keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland zurückzuschicken. PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, die Entscheidung zum Anlass zu nehmen, Abschiebungen nach Griechenland generell auszusetzen.
gez. Bernd Mesovic, PRO ASYL e.V., <link http: www.proasyl.de>www.proasyl.de