Die heute in Garmisch-Partenkirchen zuende gegangene Inneministerkonferenz (IMK) hat es einmal mehr versäumt, einen Beschluss über eine gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge zu fassen.
"Es ist eine herbe Enttäuschung, dass die Innenminister die Entscheidung über eine Bleiberechtsregelung einmal mehr auf die lange Bank geschoben haben!" erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die nächste IMK soll im November in Nürnberg stattfinden.
Allerdings hat in Garmisch-Partenkirchen selbst der Vorsitzende der Inneministerkonferenz, Bayerns Innenminister Beckstein, für Herbst eine Regelung zur Lösung der Situation langjährig und weitgehend integrierter geduldeter Flüchtlinge versprochen. Der Kieler Innenminister Ralf Stegner hatte noch in der vergangenen Woche erklärt, dass seine Zustimmung zu dem jetzt in Garmisch gefundenen Konsens in Fragen der Integration und Einbürgerung nicht ohne einen gemeinsamen Beschluss zu einer Bleiberechtsregelung zu bekommen wäre.
"Die Innenminister der Länder sollten sich jetzt mit einem Abschiebestopp selbst beim Wort nehmen." fordert Link. "Auch in Schleswig-Holstein muss jetzt mit einer Vorgriffsregelung sicher gestellt werden, dass Ausländerbehörden in den anstehenden Monaten nicht aufenthaltsbeendende Fakten schaffen bei Menschen, die u.U. im Herbst mit einem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz rechnen könnten!"
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein (<link http: www.hiergeblieben.info _blank>www.hiergeblieben.info) fordern im bundesweiten gemeinsamen Bündnis mit Pro Asyl, den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Migrationsfachstellen, Arbeitgebern, Menschenrechtsorganisationen und zahleichen Initiativen die Innenministerkonferenz in Garmisch-Partenkirchen auf, ein großzügiges gesetzlich geregeltes Bleiberecht zu schaffen:
- für Geduldete und Asylbewerber, die über fünf Jahren in Deutschland leben;
- für Familien, ältere, schwer kranke und behinderte Menschen, die seit drei Jahren hier leben; sowie
- für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit über zwei Jahren in Deutschland leben.
- Im Herkunftsland oder auf der Flucht Gewalttraumatisierte oder Menschen, die Opfer von rassistischen Angriffen in Deutschland wurden, sollen ohne Bedingungen ein Bleiberecht erhalten.
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Tel.: 0431-735 000