Schleswig-Holstein hatte sich nach einem eigenen Vorschlag dem weitest gehenden Hamburger Gesetzesentwurf angeschlossen. Damit liegt der Ball nun im Feld des Bundestages.
Dieser von allen Ländern beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren im Bundesgebiet aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können. Erwachsene Ausländer sollen nach acht-, Eltern von bei Einreise minderjährigen Kindern nach sechsjährigem Aufenthalt und nachgewiesener Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Der Flüchtlingsrat bewertet insbesondere positiv, dass der Bundesratsbeschluss sich bemüht, auch Alten und Kranken Aussicht auf ein Bleiberecht einzuräumen. Bedauerlich sei aus Sicht der Organisation, dass die Länder sich nicht zu mehr Weitherzigkeit bei der sogenannten Mitwirkungspflicht haben entschließen können.
"Mit dem Bundesratsbeschluss kommt eine weitgehende humanitäre Bleiberechtsregelung zum greifen nah!" freut sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat. Dennoch sieht Link Schatten für die Versorgung betroffener Flüchtlinge heruafziehen: "Dass gleichzeitig das Bundesarbeitsministerium plant, die sogenannten Bleiberechtsnetzwerke aus der Förderung zu nehmen, unterläuft das integrationspolitische Anliegen der Länder." Die Bleiberechtsnetzwerke - dazu gehört das Netzwerk "<link http: www.landinsicht-sh.de external-link-new-window externen link in neuem>Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein" (http://www.landinsicht-sh.de/) - engagieren sich seit Jahren für eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeitsmarkt.
"Sollte es dabei bleiben, die Förderung nicht über 2013 hinaus fortzusetzen , wäre auch für die 5 Teilprojekte von Land in Sicht! im kommenden Herbst Schluss!" warnt Johanna Boettcher, Netzwerkkoordinatorin beim Paritätischen Schleswig-Holstein. Die Angebote des Netzwerks leisten seit Jahren nicht zuletzt langjährig aufhältigen Flüchtlingen gerade dabei Unterstützung, die Integrationsleistungen bei Spracherwerb, Schulabschlüssen und Erwerbseinkommen zu erbringen, die ihnen im Gesetzentwurf des Bundesrates grundsätzlich abverlangt werden.
"Immerhin haben die Integrationsminister der Länder erkannt, dass aufenthaltsrechliche Reformen allein noch kein Bleiberecht gewährleisten." erklärt Link unter Verwies auf einen Beschluss der Integrationsminister vom letzten Donnerstag. Die Integrationsministerkonferenz hatte in Dresden für eine Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge mit noch ungesicherter Aufenthaltsperspektive ausgesprochen. Dabei befürworten sie ausdrücklich die Weiterführung des ESF-Bundesprogramms "Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge", durch das bis dato auch das Netzwerk "Land in Sicht!" gefördert wird.
gez. Martin Link
Hintergrundinformationen:
- <link http: www.bundesrat.de de presse pm externen link in neuem>PE des Bundesrates zum Beschluss vom 22.3.2013
- <link file:1202 herunterladen der datei>HHer-Gesetzentwurf für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung
- Informationen zum bundesweiten „<link http: www.esf.de portal generator bleiberecht__2__gesamt.html externen link in neuem>ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“
- <link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf zwischenbilanz_evaluation_bleiberechtsprogramm_jan13.pdf externen link in neuem>Zwischenbilanz der 2. Förderrunde des „ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“.
- <link http: www.landinsicht-sh.de fileadmin pdf flyer_landinsicht-sh_01.pdf externen link in neuem>Kurzinformationen über die Angebote des Netzwerks Land in Sicht!
- <link file:1203 herunterladen der datei>Hintergrundpapier zum drohenden Ende des des Netzwerks Land in Sicht!