Anlässlich des bundesweiten 'Tags des Flüchtlings', der diesjährig auf den 2. Oktober 2009 fällt, ruft der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. die sich derzeit findenden Partner einer künftigen schleswig-holsteinischen Koalitionsregierung zu einem Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik auf.
"Eine neue Regierung birgt die Chance, auch den flüchtlingspolitischen Status Quo und die bisherige exekutive Praxis im Umgang mit Flüchtlingen zu überprüfen." hofft Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat in Kiel.
Trotz aufwändigster europäischer und nationaler Abschottungsmaßnahmen kommen politische, Kriegs- und Notflüchtlinge weiterhin ins Land. Derzeit leben ca. 1.300 Asylsuchende und 1.900 geduldete Flüchtlinge in Schleswig-Holstein. Geschätzt einige hundert Menschen, die nur eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zugestanden bekamen, kommen noch hinzu.
Trotz dieser geringen Zahlen, die die Aufnahmekapazität des Bundeslandes bei weitem nicht überfordern, begegnen Politik und Verwaltung diesen Menschen mit einem filigranen System normierter Ausgrenzungen. Eine Integrationsförderung von Flüchtlingen mit nur vorübergehendem Aufenthalt galt bis dato als politisch nicht gewollt.
Viele der im übrigen die öffentlichen Haushalte unnötig belastenden Instrumente dieser Politik sind hingegen auch in landespolitischer Souveränität veränderbar.
BEISPIEL Unterbringung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit:
Der Flüchtlingsrat empfiehlt die Beendigung der bisherigen Praxis der sog. ,Residenzpflicht'. Stattdessen sollte die Bewegungsfreiheit aller betroffenen Flüchtlinge auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes ausgedehnt werden. Gleichzeitig sollten Flüchtlinge nicht mehr über die Zeit der Erstaufnahme hinaus in der landeseigenen Kaserne in Neumünster 'wohnverpflichtet' werden. Stattdessen wird die regelmäßige dezentrale Unterbringung in Wohnungen gefordert.
BEISPIEL Beratung und Integration:
Die öffentliche Förderung der Migrationssozialberatung soll künftig regelmäßig auch bleiberechtsungesicherten Flüchtlingen zugute kommen. Flüchtlinge auch ohne gesicherten Aufenthalt benötigen Unterstützung bei der Integration und sollen regelmäßig Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsförderungsangeboten bekommen.
BEISPIEL Aufenthaltsbeendigung und Abschiebungshaft:
Mit guten historischen Gründen billigt das Land Schleswig-Holstein der einheimischen Minderheit der Sinti und Roma besondere Förderung zu. Gleichzeitig sind aber Roma-Flüchtlinge, denen regelmäßig ein Asylstatus verweigert wird, ausreisepflichtig und akut von Abschiebung bedroht. Der Flüchtlingsrat fordert die künftige Landesregierung auf, alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und für Roma sowie andere in ihren Herkunftsländern bedrohe Minderheiten ein Bleiberecht einzuräumen.
gez. Martin Link
Download: Zur Landtagswahl hatte der Flüchtlingsrat seine <link http: www.frsh.de pdf frsh_eckpunkte.zur.wahl.2009.pdf>Flüchtlings- und migrationspolitischen Eckpunkte vorgelegt.