Am 15. März 2021 jährt sich zum zehnten Mal der Beginn der Aufstände in Syrien gegen Machthaber Bashar al-Assad. Was mit dem Wunsch nach mehr Freiheit und Demokratie begann, ist zu einem der verheerendsten Kriege der jüngsten Zeit geworden.
Seit Beginn des Aufstands…
- sind 5,6 Millionen Syrer*innen ins Ausland geflohen, 6,6 Millionen sind im eigenen Land vertrieben.
- wurden mindestens 200.000 Menschen festgenommen, viele davon in Assads Gefängnissen gefoltert, Zehntausende ermordet.
- hat das Assad-Regime rund 100.000 Menschen „verschwinden lassen“.
- hat das Assad-Regime schlimmste Kriegsverbrechen an der eigenen Bevölkerung begangen, darunter den Einsatz von Chemiewaffen, das Aushungern von ganzen Städten und gezielte Angriffe auf zivile Ziele wie Krankenhäuser.
- sind mindestens 500.000 Menschen ums Leben gekommen.
Heute…
- sind die Hälfte der Krankenhäuser und ein Viertel der Wohngebäude durch zehn Jahre Krieg weitestgehend zerstört.
- leben 90 Prozent der syrischen Bevölkerung unter der Armutsgrenze,
- 60 Prozent haben keinen gesicherten Zugang zu Nahrung.
- gibt es weiterhin keine sichere Rückkehr für Syrer*innen.
Trotz dieser schrecklichen Bilanz und den weiterhin anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Syrien, lief in Deutschland mit Ende letzten Jahres der Abschiebungsstopp für Syrien auf Bestreben einiger Innenminister der Union aus. Gleichzeitig sprach Ende Februar das Oberlandesgericht Koblenz nach umfangreicher Beweisaufnahme für systematische Staatsfolter in Syrien das weltweit erste Urteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes. Der Prozess in Koblenz geht gegen einen zweiten Angeklagten weiter, dazu gibt es mehrere in Deutschland anhängige Strafanzeigen gegen weitere Mitglieder des syrischen Regimes.
Parallel Abschiebungen in den Verfolger- und Folterstaat vorzubereiten, setzt ein fatales Zeichen zur Normalisierung des Assad-Regimes und konterkariert das historische Urteil von Koblenz.
Abschiebungen nach Syrien sind und bleiben aufgrund der eklatanten Menschenrechtsverletzungen und systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit völkerrechtswidrig. Wir erneuern deshalb unseren Aufruf an die Innenministerkonferenz:
Keine Abschiebungen nach Syrien! Keine Kooperation mit dem Assad-Regime!
Dieser Aufruf wird unterstützt von
- PRO ASYL
- medico international
- Sea Watch
- Adopt a Revolution
- Kampagne #SyriaNotSafe
- Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein mit den anderen Landesflüchtlingsräten
- Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine (VDSH) e.V.
- Barada Syrienhilfe e.V.
- Back on Track e.V.
Informationen zu Hintergründen zu Syrien
Rechtsstaatsgebot verbietet Abschiebungen in den Folterstaat Syrien, Meldung vom 26. Oktober 2020
<link artikel online-fotoausstellung-von-herzen-aus-idlib>Online-Fotoausstellung "Von Herzen aus Idlib" des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein
<link file:6274>SYRIEN-Schwerpunktausgabe des Magazins Der Schlepper Nr. 98 9/2020
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gez. Martin Link