Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt den heutigen <link file:5021 download file>Landtagsbeschluss für eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz.
Richtig ist, dass bundesweit und auch hierzulande die Bleiberechtsregelung kaum zur Anwendung kommt. Eine Zielgruppenerweiterung der Regelung auf jungerwachsene gut integrierte Geflüchtete ist unbedingt bedarfsgerecht.
"Allerdings ist die Bleiberechtsregelung in der Vergangenheit nicht allein an einer zu eng gefassten Zielgruppe gescheitert", gibt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat zu bedenken. "Zahlreiche Anträge von geduldeten, aber gut in Bildung und Erwerbstätigkeit integrierten Flüchtlingen scheitern schlicht am Unwillen der Ausländerbehörden, die Regelung ermessenspositiv anzuwenden", klagt Link.
Vor diesem Hintergrund sei, so Link, die heutige Ankündigung Innenminister Hans-Joachim Grotes, mit den Ausländerbehörden in medias res zu gehen, sehr zu begrüßen. Denn es wird sich keine noch so gut gemeinte Verbesserung der Rechtslage durchsetzen, ohne regelmäßiges Anwendungsinteresse der zuständigen Verwaltungen.
gez. Martin Link