Nach vorliegenden Informationen möchte Bundesinnenminister Horst Seehofer beim nächsten Bund-Länder-Treffen am 25.04.2018 so etwas wie eine 'Koalition der Willigen' aus den Bundesländern schmieden, die die Pilotphase für die Etablierung der im GroKo-Koalitionsvertrag vereinbarten AnKER-Zentren in den Ländern umsetzen.
Der Flüchtlingsrat hat sich mit einem Appell an Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther und Innenminister Grote gewandt: Mindestens solange es keine die Beteiligung Schleswig-Holsteins erzwingende Rechtsgrundlage gibt, solle die Landesregierung alles unterlassen, was als Beteiligung an der vom Bundesinnenministerium (BMI) betriebenen Kasernierung von Schutz und Asylsuchenden verstanden werden könnte, und sich ausdrücklich einer Beteiligung an der vom Bund ausgelobten Pilotphase zur Etablierung von AnKER-Zentren in den Ländern zu enthalten.
Der Flüchtlingsrat hat der Landesregierung und der Öffentlichkeit gegenüber schon verschiedentlich seine Vorbehalte gegen die systematische - zumal langfristige - Kasernierung von Schutz und Asyl Suchenden in Lagern kund getan. Die <link https: www.proasyl.de hintergrund warum-ankerzentren-eine-schlechte-idee-sind>aktuelle Stellungnahme von Pro Asyl zu den vom Bund geplanten AnKER-Zentren wird von Flüchtlingsrat voll umfänglich geteilt.
Aber auch bis dato nicht-öffentliche aber öffentlich bekannt gewordene Kritik aus Länderverwaltungen, Polizei und Bundesamt sei beachtenswert. Dort wird vor allem der Mehrwert der AnKER-Zentren bezweifelt. Denn aus Verwaltungssicht funktionierten seit einiger Zeit Registrierung, Erstaufnahme, Anhörungen usw. einigermaßen effizient und die erheblich verzögernde Wirkung einer Umbauphase wird eher gefürchtet.
Erfahrungsgemäß sei auch mit erheblichem Widerstand aus Ortsgemeinden und lokaler Bevölkerung zu rechnen, wenn Großeinrichtungen geschaffen oder Kapazitäten an bisherigen Standorten hochgefahren würden. Das ist wohl insbesondere zu erwarten, wenn der lokalen Bevölkerung bekannt wird, dass im AnKER-Lager vor allem hoffnungslose Menschen untergebracht werden, die im Asylerfahren chancenlos sind und keine Integrationsförderung erhalten, und das Hauptziel dieser Zentren die Externalisierung der Betroffenen ist.
Darüber, ob es Sinn macht, unter diesen Bedingungen die derzeit noch von der Bundesarbeitsagentur ihre bis dato vorgehaltenen Erstberater*innen in den AnKER-Zentren zu belassen, herrschen in der Agentur berechtigte Zweifel.
Darüber hinaus wird die Justiz sich – jedenfalls außerhalb Bayerns – wohl nicht mitkasernieren lassen. Auch die Polizei hat kein Interesse an Abordnungen in solcherart Hotspots. Mit <link file:4977>Schreiben vom 12. April 2018 an die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag erklärt die GdP: "Vorschlägen, die fundamentale verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wie es der Ruf nach Lagern/'AnKER-Zentren' tut, erteilen wir eine klare Absage." Die Bundespolizei wolle keine Großeinrichtungen mit zahlreichen Plätzen als Problemschwerpunkte administrieren - und kündigt für den 25.4.2018 parallel zum Bund-Länder-Treffen eine diesbezügliche PK in Berlin an.
Die sozialen Reibungsverluste, die eine mit den AnKER-Zentren geplante Qualität von Dauerunterbringung mit sich bringt, und die längst an vielen Standorten im Bundesgebiet destruktive Praxis ist, wird z.B. mit Blick auf Gewalt gegenüber Frauen und zwischen ethnischen Gruppen oder die nachhaltige Verstörung und psychische Belastung von langfristig ghettoisierten Kindern und Jugendlichen (vgl. <link http: www.b-umf.de images gonzalez_mendez_de_vigo_2018_kinder_in_aufnahmeeinrichtungen.pdf>Nerea González Méndez de Vigo oder <link https: www.unicef.de blob ecc6a2cfed1abe041d261b489d2ae6cf kindheit-im-wartezustand-unicef-fluechtlingskinderstudie-2017-data.pdf>UNICEF) offenbar. Das ist auch hierzulande in Neumünster und Boostedt regelmäßiges, allerdings bis dato von den Medien nur selten aufgegriffenes Thema.
Doch auch haushalterische Gründe sprechen aus Sicht des Flüchtlingsrats gegen eine Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein an der Strategie der sog. AnKER-Zentren. Das <link https: www.bundesregierung.de content de artikel>sog. Milliardenprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung der Länder bei der Flüchtlingsaufnahme läuft aus. Der Bund hat sich bislang noch nicht zu der Frage geäußert, wie denn die neuen AnKER-Pläne finanziert werden sollen. Die zentrale wohnverpflichtungsbasierte Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden in Lagern ist bekanntlich die mit Abstand teuerste Form der Unterbringung. Auch zur Finanzierung der geplanten Asylverfahrensberatung hält Bundesinnenminister Seehofer sich bislang bedeckt. Weiterhin ist die Frage der Kosten für Beschulung pp. in den Zentren noch völlig ungeklärt.
Und selbst wenn der Bundesinnenminister beim Bund-Länder-Treffen am 25.04. oder bei dem wohl für Anfang Mai geplanten Folgetreffen seine Pläne konkretisiert und möglicherweise Fördermittel des Bundes in Aussicht stellt, sei laut Flüchtlingsrat zu erwarten, dass diese an die Einforderung der Umsetzung restriktiver und kaum mit der im Jamaika Koalitionsvertrag verabredeten „humanen Flüchtlingspolitik als Leitlinie“ korrespondierender Vorgaben geknüpft sein wird.
Der schleswig-holsteinische Jamaika-Koalitionsvertrag nimmt aus gutem Grund ausdrücklich Abstand von einer langfristigen integrationsfeindlichen Kasernierung von Asylsuchenden. Darüber hinaus wird sich die noch nicht offizielle, aber wohl durch die Bundesregierung längst beschlossene Reduzierung der Herkunftsgruppen mit guter Bleiberechtsperspektive auf nurmehr zwei (Syrien und entweder Eritrea oder Somalia), als zusätzlicher Push-Faktor der verschiedenen o.g. Probleme bei der Umsetzung von AnKER-Zentren und die Lebenssituation der dort Internierten auswirken.
gez. Martin Link