Ahmadis sind eine muslimische Minderheit und sehen sich in Pakistan <link https: www.amnesty.org en latest news pakistan-surge-in-targeted-killings-of-ahmadis>flächendeckender Diskriminierung, Repression und gezielten Tötungen gegenüber. Nach Informationen von Aktion Bleiberecht hat die Bundesregierung allerdings bereits für <link https: www.aktionbleiberecht.de>den 20. April und den 18. Mai 2021 Sammelabschiebungen nach Pakistan geplant. Menschen aus der ahmadischen Community sitzen derzeit in Rheinland-Pfalz und Hessen in Abschiebungshaft.
"Die Abschiebehaft und die geplanten Abschiebungen von Herrn A. und Herrn S. veranschaulichen wie weit sich die Idee des grundrechtlichen Asyls und die aktuelle Vollzugspraxis gegenüber Schutzsuchenden voneinander entfernt haben", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die beiden Männer befinden sich zurzeit in Abschiebehaft, in Ingelheim und Darmstadt. Welche Geschichten verbergen sich hinter den Kürzeln?
Herr S. - drei Monate Haft ohne Straftat
Herr S. reiste als 16-Jähriger nach Deutschland ein. Dass sein Vater die deutsche Staatsbürgerschaft innehat, und dass Herr S. in Pakistan aufgrund seiner religiösen Zugehörigkeit Verfolgung ausgesetzt ist, schien das BAMF nicht zu beeindrucken. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Herr S. hatte seit Sommer 2015 eine berufliche Schule in Oldenburg in Holstein besucht und eine Ausbildungsvorbereitung im Fach Ernährung begonnen. Seine Anrufung der Härtefallkommission wurde abgelehnt.
Der Versuch einer Abschiebung von Herrn S. im Februar dieses Jahrs scheiterte. Seitdem sitzt er in Haft. Weil auf dem Flieger am 20. April für ihn anscheinend kein Platz mehr ist, wurde seine Abschiebehaft bis zum 18. Mai verlängert. "Herr S. muss drei Monate in Haft verbringen, ohne eine Straftat begangen zu haben. Abschiebehaft ist Freiheitsentzug und Auslieferung in die in Pakistan für Herrn S. fortbestehenden Risiken", erklärt Matin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. "Darüber hinaus wird hier die aussichtsreiche Zukunft eines bei seiner Integration erfolgreichen 22-jährigen jungen Mannes ohne Not zerstört."
Herr A. - Freund aus der Gemeinde wurde ermordet
Als Herr A. im pakistanischen Rabwah als Teil eines Freiwilligenteams zur Überwachung der Anlagen der Ahmadi-Gemeinde arbeitete, wurde im Zuge der Arbeit ein Freund von ihm in der Gemeinde ermordet. Daraufhin floh er nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, verwaltungsrechtliche Verfahren scheiterten ebenfalls. Herr A. war dem BAMF und den Gerichten nicht 'religiös genug'. Laut dem Verwaltungsgericht Trier sei Herr A. nur ein "einfach bekennender muslimischer Ahmadi". Für eine Bedrohungslage müsse er sich "öffentlichkeitswirksam und werbend nach außen" zu seiner Religion bekennen. Dass ein Freund von Herrn A. während ihrer gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Tätigkeit in der Ahmadiyya-Gemeinde in Rabwah ermordet wurde, wurde indes im Asylverfahren nicht beachtet.
Auch Herr H. - nicht 'religiös' genug?
Im bayerischen Eichstätt gibt es ebenfalls eine Abschiebehaftanstalt. Bis vor Kurzem war Herr H. dort inhaftiert, am Sonntagabend wurde er überraschend freigelassen. Warum der Haftbeschluss aufgehoben wurde ist dem Flüchtlingsrat und Herrn H. bis dato nicht bekannt.
Herrn H. wird ebenfalls vorgeworfen, kein 'offensichtlich' praktizierender Ahmadi zu sein. Er könne seine Religion zwar nicht offen in Pakistan ausleben, seine religiöse Prägung sei jedoch kein so elementarer Teil seiner Persönlichkeit, dass ihm durch eine Rückkehr nach Pakistan ernsthafte Einschränkungen drohen würden.
Doch bereits im November hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem wegweisenden Urteil festgestellt: auch als <link https: openjur.de u>" einfach bekennender Ahmadi" kann eine Person der Gruppenverfolgung in Pakistan ausgesetzt sein. "Diese Abgrenzung zwischen einfach und offensichtlich praktizierenden Ahmadis ist absurd. Ahmadis sind im gesamten Land von Verfolgung bedroht, sie werden über kurz oder lang als Ahmadis identifiziert und verfolgt. <link http: hrcommittee.org>Das haben wir bereits in mehreren Lageberichten und Publikationen unterstrichen", erklärt Nasim Malik vom International Human Rights Committee.
Die offenbare asyl- und ordnungsbehördliche Blindheit gegenüber der seit Jahrzehnten in Pakistan praktizierten religiösen Verfolgung von Ahmadis und die "Bestrafung" der Betroffenen mit Haft ohne Straftat sind Auswüchse einer Asylpolitik, die sich in der Negierung offensichtlicher Verfolgungstatbestände und in Abschreckung durch Asylchancenlosigkeit genügt.
Obendrein ist es unverantwortlich, während der globalen und in Pakistan besonders wütenden Pandemie eine Sammelabschiebung zu forcieren.
gez. Martin Link, T. 0431-735 000, office@frsh.de