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    20.07.2014

    Kein Fortbestand der Abschiebungshaft durch die Hintertür der Amtshilfe!

    Unter anderem Hamburg hat beim Land SH um Amtshilfe bei der Inhaftierung von Flüchtlingen gebeten. Das Objekt der hanseatischen Begierde ist die derzeit leergelaufene Abschiebungshaftanstalt in Rendsburg. Am Montag, den 21.7.2014, will die schleswig-holsteinische Landesregierung über die Anfrage entscheiden.

    Viel weniger als wie zur Zeit mal nach dem Rechten zu sehen ginge gar nicht, versuchte Innenminister Breitner am 18. Juli mit Blick auf den "Stand by Betrieb" im Rendburger Abschiebungsgefänfgnis Befürchtungen um eine künftig wieder intensivierte Nutzung des Gefängnisses zu zerstreuen.

    Nach Verlauten liegen der Kieler Landesregierung in Folge des aktuellen Urteils des Öffnet externen Link in neuem FensterEuropäischen Gerichtshofs Anfragen auf sogenannte Amtshilfe im Zuge der Inhaftierung ausreisepflichtiger Flüchtlinge u.a. aus Hamburg vor.

    Anstatt solche Anfragen umgehend zurück zu weisen und so dem Geist des Koalitionsvertrages gerecht zu werden, wollen Innenminister Breitner und Justizministerin Spoorendonk sich am Montag, den 21. Juli, in Kiel damit befassen.

    „Wenn es darum geht, die notwendigen und gerichtlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen zu bieten, dann sollte man das tun“, parliert der SSW-Chef im Landtag Lars Harms in erschreckender Leichtfertigkeit daher und holt so auf den Boden des Erwartbaren zurück, wer den aktuellen Leerstand in Rendsburg vorschnell als Etappe einer liberalen Landesflüchtlingspolitik fehlinterpretiert hat.

    "Lässt sich die Landesregierung auf Amtshilfeersuchen zur Nutzung des 'wilhelminischen Zuchthauses' in Rendsburg ein, droht die Bestandssicherung des umstrittenen Zivilknasts durch die Hintertür", warnt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Der Öffnet externen Link in neuem FensterFlüchtlingsrat lehnt die Inhaftierung von Flüchtlingen alternativlos und auch im Zuge der Amtshilfe ab - egal woher sie kommen.

    Wie der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert auch der Landesbeirat Abschiebungshaft das von „Menschenverachtung und Zynismus“ (Jahresbericht 2013, 2.4.2014, S. 17) gekennzeichnete System der Abschiebungshaft grundsätzlich.

    Flucht ist kein Verbrechen.

    Flüchtlinge müssen unterstützt werden – anstatt sie unter Druck zu setzen, zu überwachen oder einzusperren!


    gez. Martin Link


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