Obwohl das zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein jüngst ein Konsultationsverfahren mit den Bundesländern für einen Syrien-Abschiebestopp angestoßen hat, bleibt es mit seinen aktuellen “Rückführungshinweisen” hinter den Erlassen anderer Bundesländer zurück.
Neben der Empfehlung zu prüfen, ob im Einzelfall Asylfolgeanträge gestellt werden können, werden die Ausländerbehörden aufgefordert, Fälle von Ausreisepflichtigen, bei denen dies offensichtlich nicht möglich sei, dem Ministerium vorzulegen. Von der Aussetzung von Abschiebungen ist nicht die Rede: <link file:332 - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">http://www.frsh.de/beho</link><link file:332 - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">/pdf/jumi_erlass_RueckfuehrungshinweiseSyrien_16_5_2011.pdf</link>.
Tatsächlich ist weder auf Länder- noch auf Bundesebene ein formeller Abschiebestopp in Sicht. Statt die ständig steigende Zahl von Inhaftierten und Getöteten sowie die sich täglich zuspitzende Rückkehrgefährdung in Syrien als asylrelevant zu berücksichtigen, hat das Bundesinnenministerium gar einen Entscheidungsstopp über Asylanträge aus Syrien verfügt. Lediglich empfohlen wird, von Abschiebungen in das Land bis zur Vorlage eines neuen Lageberichtes des Auswärtigen Amtes abzusehen. Diesem Vorgehen ist zuerst von Niedersachsen (<link www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2011/05/20110502-Erlass-Abschiebungen-SYR.pdf - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2011/05/20110502-Erlass-Abschiebungen-SYR.pdf</link> ) entsprochen worden und inzwischen sind weitere Bundesländer mit fast gleichlautenden Ländererlassen gefolgt. Aber im Gegensatz zum Kieler Erlass enthalten diese immerhin die dezidierte Aufforderung an die Ausländerbehörden bis auf Weiteres keine Abschiebungen nach Syrien zu terminieren.
Hierzulande bleibt offen, ob nach Syrien abgeschoben werden kann oder nicht. “Es ist eingedenk der Lage in Syrien und der Sorgen der Betroffenen unnötig und inhuman, nicht von der rechtlichen Möglichkeit eines sechsmonatigen landeseigenen Abschiebestopps nach § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen. Aber auch mit Blick auf die Praxis anderer Bundesländer bleibt es völlig unverständlich, wenn in Schleswig-Holstein syrische Flüchtlinge weiterhin in Angst und Ungewissheit belassen werden.” kritisiert Astrid Willer vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. “Es ist schon kontraproduktiv genug, dass wegen des auf Bundesebene verfügten Asyl-Entscheidungsstopps jetzt, wo die Gefahr am größten ist, syrischen Asylsuchenden weder Flüchtlingsstatus noch humanitärer Aufenthalt zugestanden wird. Vor diesem Hintergrund läuft auch die Empfehlung Asylfolgeanträge zu stellen ins Leere.”
Der Flüchtlingsrat appelliert nun an die Abgeordneten des Landtages einem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag für einen formellen Abschiebestopp zuzustimmen, und fordert die Landesregierung und das Parlament auf, sich für die längst überfällige Aufkündigung des Rücknahmeabkommens der Bundesregierung mit dem Unrechtsstaat Syrien einzusetzen. Gelegenheit dazu gibt es im Vorfeld der kommenden Sitzung des Bundestages, dem ein entsprechender Antrag vorliegt.”
gez. Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.