Seit Anfang Mai sitzt der iranische Flüchtling Ehsan ABRI (25) auf Betreiben der Bundespolizei im Rendsburger Abschiebungsgefängnis. Ihm wird vorgeworfen über Ungarn illegal eingereist zu sein und unterliegt damit der sogenannten Dublin-II-Verordnung (<link http: www.frsh.de fileadmin schlepper schl_61-62_2 s61_50-53.pdf external-link-new-window externen link in neuem>Hintergrund zur Bundespolizei-Praxis in SH: <link http: www.frsh.de fileadmin schlepper schl_61-62_2 s61_50-53.pdf external-link-new-window externen link in neuem>hier). Am kommenden Montag soll der im Iran wegen oppositioneller Tätigkeiten politisch verfolgte Jurastudent in Begleitung mehrerer Bundespolizeibeamter nach Ungarn rücküberstellt werden.
Durch diesen Vollzug wäre Herr Abri in doppelter Weise gefährdet:
In Ungarn finden regelmäßig Abschiebungen in den Iran statt. Herr Abri ist Mitglied der Kommunistischen Partei Irans und hat schon wegen seines oppositionellen Engagements in Teheran politische Haft erlitten. Die Bedrohung mit der Todesstrafe ist für Kommunisten nach erfolgter zwangsweiser Rückkehr in den Iran erheblich.
Dass darüber hinaus in Ungarn erhebliche systemische Mängel herrschen, die einen Zugang des Betroffenen zu einem fairen Asylverfahren verunmöglichen, bestätigt ein Bericht von <link http: www.proasyl.de de news detail unhcr_kritisiert_dublin_ii_abschiebungen_nach_ungarn external-link-new-window externen link in neuem>PRO ASYL vom März 2012. Flüchtlinge werden in Ungarn systematisch in gefängnisartigen Lagern inhaftiert. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Ehemals inhaftierte Flüchtlinge berichteten über Zwangsverabreichungen von Medikamenten und schweren körperlichen Misshandlungen. Aus der Haft entlassen, droht Flüchtlingen die Obdachlosigkeit und damit die erneute Inhaftierung.
Das Ungarische Helsinki Komitee warnt aktuell, dass künftig diese Inhaftierungspraxis eine gesetzliche Grundlage bekommt und dann regelmäßig 6 Monate dauern soll. Das UNHCR konstatiert in der ungarischen Praxis als einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit gem. Art. 5 der Europäischem Menschenrechtskonvention.
Trotzdem werden immer wieder, wie jetzt im Falle des Iraners Abri, Flüchtlinge insbesondere durch die Bundespolizei im Rahmen des Dublin- II-Verfahrens zurück nach Ungarn gezwungen. Dort werden weder ihre Asylanträge geprüft, noch gibt es einen Schutz vor der Ausweisung in Drittländer.
„Das ist eine offenbar rechtswidrige Praxis.“ erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Denn nach einer Entscheidung des EuGH vom 21.12. 2011 sind die EU-Länder dazu verpflichtet, Abschiebungen in Länder auszusetzen, in denen „systemische Mängel“ am Asylsystem vorgetragen werden.
Der Kieler Flüchtlingsrat protestiert gegen die im Fall des Herrn Abri einmal mehr offenbare systematische Inhaftierungs- und Abschiebungspraxis der Bundespolizei in Schleswig-Holstein. Dass nach Verlauten der Piratenpartei sich selbst Innenminister Andreas Breitner und Ministerpräsident Torsten Albig für Herrn Abri erfolglos eingesetzt haben, lässt die durch BMI und Bundespolizei zu verantwortende Schutzlücke für diejenigen politisch Verfolgten erahnen, die der Zufall in Schleswig-Holstein hat stranden lassen.
gez. Martin Link