Der Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein sieht vor, dass Flüchtlinge im Asylverfahren sowie mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung die Möglichkeit erhalten, im Rahmen noch verfügbarer Plätze zu Integrationskursen zugelassen zu werden. Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis sowie EU-BürgerInnen sollen einen Anspruch auf Kursteilnahme erhalten.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. begrüßt diese Initiative und hofft, dass sie auf breite Unterstützung im Bundesrat trifft. Über die Öffnung der Integrationskurse entscheidet letztlich der Bundestag. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bundesebene vom 27.11.2013 sieht bisher nur vor: "Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen."
Auch die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder beschlossen bei ihrer <link aktuell aktuelles laufband article forderungen-der-integrationsbeauftragten-der-laender>Konferenz am 25./26. Nov. in Kiel die Empfehlung gegenüber der Bundesregierung, auch Asylsuchende und Geduldete die Teilnahme an Integrationskursen und damit am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Parallelsysteme zu den bestehenden, bewährten Integrationskursen seien zu vermeiden (s. Anhang).
Der Gesetzesentwurf zur Öffnung der Integrationskurse findet sich ebenfalls im Anhang bzw. unter diesem web-link:
http://www.bundesrat.de/cln_350/sid_5021983E0D70E849443A030FB13DBB2F/SharedDocs/Drucksachen/2013/0701-800/756-13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/756-13.pdf
gez. Martin Link