Heute am 27.03.2019 geht der Antrag der SSW-Abgeordneten in die Debatte im schleswig-holsteinischen Landtag. Die Landeregierung wird aufgefordert, sich bei der im Juni in Kiel stattfindenden Innenministerkonferenz (IMK) derart zu positionieren, dass bei Abschiebungen in Staaten „mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage“ Humanität Vorrang erhält. Damit bedient sich der SSW den Worten des aktuellen Koalitionsvertrags und erinnert die Regierungskoalition an ihre Zusicherung, jede Abschiebung nach Afghanistan nach humanitären Gesichtspunkten im Einzelfall zu prüfen.
Bereits bei der letzten IMK im Dezember 2018 in Magdeburg stand eine Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan auf der Tagesordnung. Auf Widerstand der SPD-geführten Bundesländer entschied man sich diesen Punkt jedoch auf die diesjährige Frühjahrskonferenz zu verschieben. „Wir können nicht erkennen, dass sich hinsichtlich der Sicherheitslage in Afghanistan zwischenzeitig irgendwelche positiven Veränderungen ergeben haben. Eine Abschiebung nach Afghanistan bleibt weiterhin eine Abschiebung in den Bürgerkrieg mit unkalkulierbaren Risiken für die Betroffenen“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.
Erst in der vergangenen Woche sind durch Explosionen in Kabul mindestens sechs Menschen getötet wurden. Insgesamt sind in Afghanistan im Jahr 2018 <link https: www.huffingtonpost.de entry afghanistan-kein-krieg-ist-todlicher-warum-deutschland-trotzdem-abschiebt_de_5c1269b3e4b0449012f75bb1 _blank>mehr Opfer bei Kriegshandlungentypo3/ umgekommen als etwa in Syrien oder im Jemen. Auch während laufender Friedensverhandlungen in Katar, die weitgehend an der afghanischen Regierung vorbei zwischen Taliban und USA geführt werden, finden in vielen Regionen des Landes Kampfhandlungen statt.
In angeblich sicheren Regionen und vermeintlichen Fluchtalternativen wie Mazar-e-Sharif kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen. Im März 2019 zum Beispiel <link https: thruttig.wordpress.com regierung-gegen-regierung-unruhen-in-masar-e-scharif>bekämpften sich zwei Gruppentypo3/, die um den Posten des Polizeichefs konkurrierten. Afghanistans Präsident hatte einen neuen Polizeichef ernannt. Anhänger seines Vorgängers ließen diesen nicht ins Hauptquartier. Solche Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die instabile Situation in einer Region, die hierzulande immer wieder als sicher dargestellt wird.
Die Situation der Zivilbevölkerung in Afghanistan ist katastrophal, das kann in den Medien, in Gutachten sämtlicher Sachverständiger, in Berichten der UN und diverser NGOs sowie in denen des Auswärtigen Amts nachgelesen werden. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die allmählich auch in Schleswig-Holstein um sich greifende Abschiebeeuphorie nicht. „Das Humanität vor solchen gegenüber den Einzelschicksalen gleichgültigen Abschiebungsstrategien vorrangig sein muss, hat in Schleswig-Holstein seit langem zum politischen Gemeingut gehört. Es kann kein gutes Zeichen sein, wenn die Landesregierung nun aus der Opposition an diesen Grundkonsens erinnert werden muss“, gibt Link zu bedenken.
Nach Ende des Abschiebestopps für Afghanen in Schleswig-Holstein im Mai 2017 wurden hierzulande de facto nur Straftäter aus dem Strafvollzug nach Afghanistan abgeschoben. Es steht zu befürchten, dass diese Beschränkung der Abschiebungen durch einen Beschluss der IMK im Juni 2019 aufgehoben wird. Die durch einen solchen Paradigmenwechsel von bevorstehenden Aufenthaltsbeendigungen Bedrohten haben es verdient, dass das Parlament den heute zur Debatte stehenden Antrag angemessen würdigt und zur ausgiebigen Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss überstellt.
gez. Martin Link, public(at)frsh.de, T.: 0431 55685360