In Schleswig-Holstein ist aufgrund der geplanten Einsparungen im Landeshaushalt die psychotherapeutische Behandlung traumatisierter Flüchtlinge gefährdet. “Damit würde bei uns in Schleswig-Holstein die fachliche Betreuung von Menschen, die besonders schwere Schicksale erlebt haben, entfallen”, erklärte Pastorin Anke Schimmer, Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein, am Donnerstag in Rendsburg. “Traumatisierte Flüchtlinge sind häufig in ihren Heimatländern gefoltert worden oder haben die Ermordung oder Folterung ihrer Familie miterleben müssen. Diese Menschen brauchen unsere besondere Zuwendung und die Behandlung durch Psychotherapeuten. In einem reichen Land wie Deutschland, das aufgrund seiner Geschichte eine besondere Veranlassung hat, Flüchtlinge zu schützen, muss diese Hilfe zur Verfügung stehen”, sagte Schimmer.
Gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und dem Landesbeauftragten für Flüchtlingsfragen fordert das Diakonische Werk eine eigene Anlaufstelle für traumatisierte Flüchtlinge zu erhalten. Nachdem “Refugio” in Kiel als “Zentrum für Behandlung und Psychotherapie von Folter-, Flucht- und Gewaltopfern” kürzlich Insolvenz angemeldet hat, soll der Haushaltstitel “Maßnahmen der Beratung von traumatisierten Flüchtlingen” entfallen. “Ein indiskutables Vorgehen”, erklärte Wulf Jöhnk, Flüchtlingsbeauftragter des Landes, “denn die Landesmittel für die Migrations-Sozialberatungsstellen im ganzen Land werden in den kommenden beiden Jahren ohnehin gekürzt”.
Martin Link betonte für den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein: “Von den 3.600 Flüchtlingen in Schleswig-Holstein, die entweder geduldet sind oder deren Asylverfahren noch laufen, ist mindestens jeder Vierte traumatisiert und benötigt dringend fachliche Hilfe. Bisher hat Refugio mit erheblichen Anstrengungen einen Teil dieser Arbeit leisten können. Die traumatisierten Flüchtlinge brauchen weiterhin eine eigene Anlaufstelle mit ausgebildeten Experten für diese Arbeit.”
“Die Migrations-Sozialberatungstellen können diese Aufgabe nicht zusätzlich leisten”, so Anke Schimmer. ”Wir dürfen diese Menschen nicht im Stich lassen. Wir müssen ihre Menschenwürde achten und die Einhaltung der EU-Richtlinie gewährleisten, die die Behandlung von Flüchtlingen, die Folter, Vergewaltigung oder andere schwere Gewalttaten erlitten haben, in den EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt.”
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