Kurdische Familie klagt gegen Ablehnung ihres Härtefallantrags durch den schleswig-holsteinischen Innenminister
Zehn Jahre musste Bektas Görotas aus Kiel-Mettenhof warten, bis zu seinem Asylantrag eine Entscheidung getroffen wurde. Der Kurde aus der Türkei sucht sich eine Arbeit und holt sechs Jahre später seine Ehefrau nach. Ihre gemeinsame Tochter ist inzwischen vier Jahre alt. Görotas´ Arbeitgeber, der Gockel-Grill, ist sehr zufrieden mit ihm, seit fast drei Jahren beansprucht die Familie keinerlei öffentliche Mittel.
Die schleswig-holsteinische Härtefallkommission bescheinigte ihnen folgerichtig, sich hier eingelebt zu haben und empfahl Innenminister Klaus Buß im März 2005 ein Bleiberecht gemäß der Härtefallregelung im Zuwanderungsgesetz zu erteilen. Der jedoch lehnte wider Erwarten und ohne Begründung ab.
"Die mysteriöse Ablehnung des Ministers ist nicht akzeptabel!" findet Carsten Heidemann, der Anwalt der Familie. Das Verfahren sei intransparent und der verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgrundsatz nicht gewährleistet.
Es ist das erste Mal, dass die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Grundlage der Härtefallregelung einer richterlichen Prüfung unterzogen wird. Die Einklagbarkeit der ministeriellen Entscheidung sollte dabei ganz bewusst vermieden werden. Inwieweit die Rechtsprechung darin jedoch dem Gesetzgeber folgt, ist offen.
"Das Instrument der Härtefallkommission hat sich in vielen Einzelfällen bereits bewährt", meint Astrid Willer vom Kieler Flüchtlingsrat. "Problematisch ist allerdings, dass weder die Härtefallkommission im Falle einer Ablehnung noch der Innenminister - wie hier im Falle seiner von der Kommissionsempfehlung abweichenden Entscheidung - eine Begründung geben. Das wird als Willkür erfahren und ist in der Beratung kaum vermittelbar. Vielleicht käme der neue Innenminister Stegner zu einem anderen Ergebnis?"
Für das um ein Bleiberecht kämpfende Mettenhofer Ehepaar geht das Nerven aufreibende Bangen weiter: Die hochschwangere Frau Görotas soll nach Auffassung der Kieler Ausländerbehörde mit ihrem Mann noch vor Einsetzen des Mutterschutzes in die Türkei abgeschoben werden.
gez. Bernhard Karimi