Norderstedter Schüler appellieren an Ausländerbehörde: "Hadin Özdemir soll nicht abgeschoben werden!"
Im Fall der Verlaufs einer missglückten Abschiebung auseinander gerissenen kurdischen Familie Özdemir aus Norderstedt (<link http: test.frsh.de presse pe_08_06_05.htm _blank>wir berichteten) sind jetzt die Härtefallkommission und das Verwaltungsgericht am Zug.
Hadin (Sohn) und Akif (Vater) Özdemir sollen laut Auskunft der Ausländerbehörde Segeberg (AB SE) am 24.6. abgeschoben werden. Dazu soll Hadin sich schon am 22.6. im Landesamt für Ausländerangelegenheiten in NMS einfinden.
Seine Klassenkameraden aus der Hauptschule Falkenberg in Norderstedt haben sich indes in zahlreichen Briefen an die zuständige Ausländerbehörde für einen weiteren Verbleib ihres Klassensprechers in Deutschland eingesetzt. Auch Rektor und Kollegium der Schule machen sich für den Jungen stark. Hadin sollte im kommenden Jahr seinen Hauptschulabschluss machen. Seine schulischen Leistungen waren gut. Die besonders positive soziale Integrationsleistung, mit der der 16-jährige Kurde aufgefallen ist, belegen Stellungnahmen des Sportvereins Eintracht Norderstedt und das Team des Jugendfreizeitheims MuKo Norderstedt, wo Hadin sich seit Jahren aktiv engagiert. (Anlagen)
Ein Härtefallersuchen ist für Hadin gestellt. Die Härtefallkommission (HFK) tagt allerdings regulär erst wieder am 29. Juni. Die Mitglieder der HFK sollen daher - bisher beispiellos - schon am Donnerstag, den 16. Juni, im Wege eines Rundmail-Beschlusses über das Ersuchen befinden.
"Die hektische Eile, mit der die Ausländerbehörde trotz Anrufung der Härtefallkommission die Abschiebung von Vater und Sohn Özdemir betreibt, ist vollkommen unverständlich!" kritisiert Martin Link, Geschäftsführer im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Es stelle sich die Frage, ob hier amtlicherseits Fakten geschaffen werden sollten, bevor die Mitglieder der Härtefallkommission Gelegenheit erhielten, sich in ordentlicher gemeinsamer Sitzung und angemessener Ausführlichkeit mit dem spektakulären Fall zu befassen.
Der Flüchtlingsrat und der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes hatten gegen die Abschiebung der Familie Özdemir protestiert (<link http: test.frsh.de presse pe_08_06_05.htm>PE v. 8.6.2005). Der Landesbeauftragte Wulf Jöhnk hatte das Vorgehen der Verwaltung sogar als "nicht vertretbar und rechtlich unzulässig" kritisiert.
Irritiert sind Flüchtlingsrat und UnterstützerInnen der Familie Özdemir nicht zuletzt durch die indifferente Haltung des Innenministeriums. Dabei eröffne die <link behoe erl_14_03_05.htm blank>Erlasslage des Landes für solche Fälle ausdrücklich die Option auf positives Ermessen im Wege der Erteilung einer, ggf. zunächst befristeten, Aufenthaltserlaubnis.
Herr Özdemir sitzt weiterhin im Abschiebegefängnis Rendsburg ein. Er ist laut Anstaltsarzt suizidgefährdet. Ein psychiatrisches Gutachten wird derzeit erstellt. Ein Asylfolgeantrag mit dem Ziel der Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse soll im Wege eines Eilverfahrens beim Verwaltungsgericht Schleswig erwirkt werden.
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Anlage:
- <link http: test.frsh.de presse falkenbergschule_lehrer_u_rektor.pdf _blank>Briefe des Lehrers und des Rektors der Falkenberg Hauptschule Norderstedt an die Ausländerbehörde Segeberg
- <link http: test.frsh.de presse fussballverein.pdf _blank>Briefe des Fussballklubs Eintracht Norderstedt und des Jugendfreizeithauses Buschweg an die Ausländerbehörde Segeberg
- <link http: test.frsh.de presse briefe_fuer_hadin.pdf blank>11 Briefe von MitschülerInnen
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